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Gartenbeizen und Strassencafés werden in der St. Galler Altstadt immer beliebter. Die Stadtpolizei hat 137 Bewilligungen erteilt – so viele, wie noch nie. Den Trend haben die Raucher lanciert.
Das Feierabendbier in der Abenddämmerung geniessen, den Kaffee mit der Mittagssonne im Gesicht schlürfen: Das wird in der Innenstadt an immer mehr Orten möglich. Noch nie hat die Stadt so viele Baubewilligungen für Strassencafés und Gartenbeizen erteilt wie in diesem Jahr. Über die Gründe können die Verantwortlichen bei der Stadt und der Gastronomievereinigung nur spekulieren. Ihre Vermutungen reichen von neu gepflästerten Altstadtgassen bis hin zu rauchenden Gästen. Die Gebühren können es nicht sein – diese sind nämlich gestiegen.
Im Jahr 2015 erteilte die Stadt noch 116 Bewilligungen, 2016 waren es 119 und 2017 bereits 129. «Derzeit sind 137 Bewilligungen gesprochen worden», sagt Ivan Furlan, Leiter des Amts für Baubewilligungen. Dies bedeute jedoch nicht, dass es in der Innenstadt auch 137 Aussenrestaurants gibt. Denn von 12 Bewilligungen wird derzeit aus verschiedenen Gründen kein Gebrauch gemacht. «Bei gewissen Restaurants hat es beispielsweise kürzlich einen Pächterwechsel gegeben.»
Die gut besetzten Strassencafés zeigen, dass in St. Gallen eine Nachfrage nach bewirtschafteten Aussenplätzen besteht. Dies bestätigt auch René Rechsteiner, Wirt des «Bierfalken» und Präsident der Gastrovereinung Stadt St. Gallen: «Viele Geschäfte und Restaurants müssen ihre Attraktivität steigern. Das ist wohl eine Möglichkeit», sagt er. Wieso die Zahl an Aussenrestaurants stetig steigt, könne er aber nicht abschliessend beurteilen.
«Das Rauchverbot hat diese Entwicklung sicherlich beschleunigt.»
Verbannt aus den Essräumen, sitzen die Raucher nun dampfend auf den Gartenstühlen. Aber die Zunahme sei nicht alleine auf die rauchenden Gäste zurückzuführen. Auch neugestaltete Plätze und Gassen spielen eine Rolle. «Mit den Pflästerungen in den Gassen eröffnet sich neuer Spielraum», sagt Furlan. Weil die Trottoirs wegfallen, gibt es mehr Platz. Zudem begünstigten die verkehrsberuhigenden Massnahmen und die damit entstandenen Begegnungszonen diese Entwicklung. «Der Aussenraum wurde dadurch zum Verweilen attraktiver.»
René Rechsteiner beobachtet die Entwicklung in der Innenstadt mit Freude. «So können wir die Attraktivität der Stadt hochhalten», sagt er. Deshalb setzt er sich auch im Forum «Zukunft St. Galler Innenstadt» für die Belebung des Aussenraums ein. Konkrete Massnahmen kann er zwar keine präsentieren. Doch wünscht er sich, dass die Regelungen für die Benutzung des öffentlichen Raumes etwas gelockert würden. «Ich stelle mir beispielsweise vor, dass es bezüglich Öffnungszeiten an warmen Sommernächten eine einfache Sonderbewilligung gibt.»
Die erste Veränderung bei den Bewilligungen gab es im Jahr 2008. Damals entschied das Bundesgericht, dass die Führung eines Strassenrestaurants neben der gewerbepolizeilichen Bewilligung auch eine Baubewilligung benötigt. Bis zu diesem Urteil wurden jeweils kleinere Aussenflächen bis 20 Quadratmeter von der Stadtpolizei direkt bewilligt.
Bei der gewerbepolizeilichen Bewilligung hat es 2015 Anpassungen gegeben. Die Kosten sind gestiegen. «Für den Betrieb eines Aussenrestaurants auf öffentlichem Raum fällt eine Grundgebühr von 150 Franken pro Saison an», sagt Dionys Widmer, Sprecher der Stadtpolizei. Vor 2015 kostete diese noch 100 Franken. Hinzu kommt eine Benutzungsgebühr. «In der Innenstadt kostet sie 60 Franken pro Quadratmeter.» Die Kosten sind seit der letzten Anpassung des Gebührensystems um zehn Franken gestiegen. In den Aussenquartieren kostet die Gebühr 30 Franken, früher waren es 25 Franken. Mit diesen Tarifen befindet sich St. Gallen laut René Rechsteiner im Vergleich mit anderen Städten im Mittelfeld. «Mehr mag es jedoch nicht leiden», ergänzt er. Denn der Mietzins fürs Restaurant komme ja auch noch dazu.
Wer ein Aussenrestaurant betreiben möchte, muss einige Regeln beachten. «In der Altstadt sind gewisse Vorgaben zu beachten», sagt Ivan Furlan. So hat das Mobiliar in seiner Form-, Farb- und Materialwahl dem jeweiligen Charakter der Gasse oder des Platzes Rechnung zu tragen. Ein wichtiger Punkt sei auch, dass trotz eines Aussenrestaurants die Passanten ohne Hindernis vorbeilaufen können. So wie beim «Marktplätzli», wo Fussgänger zwischen den Tischen entlang der Fassade noch genug Platz haben. «Wir müssen jeden Standort einzeln beurteilen», sagt Furlan. Deshalb könne es sein, dass an einem Platz etwas anderes möglich ist als in einer Gasse.