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Christian Siegrist (FDP) verzichtet auf die Wiederwahl in den Gemeinderat, Johannes Hildebrand (CVP) tritt aus dem Gemeinderat zurück.
(red/pd) In Berneck wird es im Herbst Änderungen geben. Anstelle von Christian Siegrist (FDP) und Johannes Hildebrand (CVP) kandidieren neu Patrizia Fiechter (DU – Dorf & Umwelt) und Pascal Zeller (SVP) für den Gemeinderat. Gemeinratsmitglieder informieren die Parteien jeweils früh über ihre Absichten hinsichtlich der Wiederwahl.
Der Freisinnige Christian Siegrist teilte damals mit, er stelle sich zur Verfügung, sei aber auch bereit, den Sitz jungen Kandidaten zu überlassen. Auch die FDP Berneck möchte jungen, geeigneten Kandidaten nicht im Weg stehen. Bis zur Nominierung der FDP-Ortspartei letzte Woche war für zwei vakante Ratssitze nur eine Kandidatur in Aussicht, weshalb die FDP Siegrist für die Wiederwahl nominierte. Zwischenzeitlich haben sich neben den FDP-Vertretern Bruno Seelos (Gemeindepräsident), Annemarie Keel (Schulratspräsidentin) und Markus Dierauer (Gemeinderat) mit Patricia Fiechter und Pascal Zeller aber zwei junge Personen für den Gemeinderat nominieren lassen.
Unter diesen kurzfristig geänderten Umständen bezog sich Gemeinderat Siegrist auf seine ursprüngliche Aussage und zog die Kandidatur zurück. «Die FDP Berneck steht hinter diesem Entscheid, bedauert aber den Rückzug von Gemeinderat Christian Siegrist sehr», schreibt die Ortspartei.
Johannes Hildebrand tritt im Sommer zurück Neben Siegrists Verzicht gibt es einen Rücktritt: Johannes Hildebrand, für die Amtsdauer 2017 bis 2020 gewählt, zieht nach Lüchingen und legt sein Amt nieder. Nach erster Ankündigung im letzten Jahr informierte er den Gemeinderat Anfang Juni formell über seinen Wegzug. Er ersuchte den Rat, seinen Rücktritt auf diesen Zeitpunkt zu genehmigen. Aus beruflichen und familiären Gründen verzichtete er in Rücksprache mit dem Rat darauf, eine Ausnahmebewilligung für die Weiterführung des Amts bis Ende Jahr einzuholen.
Der Gemeinderat genehmigte den Rücktritt per 31. Juli. Auf eine Ersatzwahl wird nach Art. 114 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG) verzichtet, da bald Gesamterneuerungswahlen anstehen. Hildebrands Aufgaben im Rat erledigen andere Gemeinderäte, sofern bis Ende der Legislatur Bedarf besteht. (red/pd)