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Die Ruckhalde soll der Wohnzone 4 zugeteilt werden. Die Vorlage dafür liegt beim St.Galler Stadtparlament. Die Neueinteilung ist Voraussetzung für eine Wohnüberbauung. Bis die ersten Bewohner einziehen können, sind aber noch etliche Hürden zu nehmen.
Zusammen mit fünf weiteren Zonenplangeschäften (siehe Kasten) hat der St.Galler Stadtrat dem Parlament auch die Umzonungen an der Ruckhalde vorgelegt. Der Teil, über den bis Ostermontag 2018 das «Gaiserbähnli» fuhr, und ein Wiesenhang darüber Richtung Hochwachtstrasse gehören heute verschiedenen Nutzungszonen an. Das soll mit einer einheitlichen Zuteilung zur viergeschossigen Wohnzone korrigiert werden. Das gesamte Areal hat eine Grösse von rund 45'000 Quadratmetern. Es ist weitgehend unbebaut, wird landwirtschaftlich und für einen grossen Familiengarten genutzt.
Seit Herbst des vergangenen Jahres fahren die Appenzeller Bahnen durch den neuen Ruckhaldetunnel. Die alte Zahnradstrecke über die Ruckhalde wurde daher stillgelegt und bereits abgebaut. Über ihr Trassee will die Stadt als Zwischenlösung bis zur endgültigen Überbauung einen Fuss- und Veloweg führen.
Die Planungsarbeiten dafür sind im städtischen Tiefbauamt weit gediehen; mit einer Verwirklichung der neuen Verbindung zwischen Ober- und Hochwacht-/Teufener Strasse ist 2020 zu rechnen. Mit dem Abbruch der alten Bahnlinie ist der Weg aber auch für eine Neuüberbauung des Hangs frei.
Aus Sicht der Stadtplanung ist die Ruckhalde als zentrumsnahes Gebiet und von der Topografie her eine sehr attraktive Wohnlage. Darauf ist nach Schätzung der Fachleute eine Überbauung mit Wohnraum für rund 600 Personen möglich. Die Stadt strebt die Erstellung «einer innovativen Siedlung» mit Wohnungen «für eine breite Nutzergruppe» an.
Dass autofreies oder autoarmes Wohnen dazugehört, wie beispielsweise von Links im Stadtparlament gewünscht, ist aufgrund der nicht idealen Erschliessung mit dem ÖV offen. Auch noch nicht entschieden ist, ob es Miet- oder Eigentumswohnungen gibt. Den Bauplänen dereinst vermutlich weichen müssen die Familiengärten; einige davon wurden bereits für den Bau des Ruckhaldetunnels aufgehoben. Was genau mit den verbleibenden geschehen soll, ist unklar.
Bis die ersten Mieterinnen oder Eigentümer ihre Wohnungen am Ruckhaldehang beziehen können, dürften aber sowieso noch einige Jahre vergehen. Dies, obwohl die Eigentumsverhältnisse im Areal bereits geklärt sind: Das Land unterhalb der ehemaligen Bahnlinie gehört der Stadt. Das Bahntrassee selber und eine von zwei Parzellen darüber gehören den Appenzeller Bahnen. Sie verkaufen das Land der Stadt, sobald die Umzonung unter Dach ist.
Mit der privaten Immobiliengesellschaft, der die andere Hälfte des Landes über der Bahnlinie gehört, hat die Stadt einen Vertrag, der diese verpflichtet, nach Einzonung des Gebiets an einem gemeinsamen Projekt mitzuwirken.
Mit der dem Parlament beantragten Umzonung tut die Stadt einen nächsten wichtigen Schritt hin zu einem Bauvorhaben an der Ruckhalde. Der politische Prozess dürfte wohl reibungslos verlaufen: Opposition im Stadtparlament ist angesichts früherer Debatten wenig wahrscheinlich; ebenfalls unwahrscheinlich ist ein fakultatives Referendum und damit eine Volksabstimmung über die Umzonung.
Dafür muss das Ruckhalde-Geschäft noch einige schwierigere juristische Klippen überwinden.
Der Teil des einzuzonenden Areals über der Bahnlinie gehört zum übrigen Gemeindegebiet; eine Einzonung könnte beim Kanton auf Widerstand stossen, weil die Stadt erst am Erarbeiten eines Innenentwicklungskonzepts ist. Dieses ist aber Voraussetzung für die Schaffung neuer Wohnzonen.
Ausserdem ist gegen die Zonenplanänderung eine Einsprache hängig: Der Stadtrat ist zwar nicht darauf eingetreten, ob die Einsprecher an die nächste Instanz weiterziehen werden, dies zeigt sich aber erst, wenn die Vorlage politisch unter Dach ist. Auch darum sei es sinnvoll, das Umzonungsverfahren jetzt voranzutreiben, argumentiert der Stadtrat. Damit habe man dann, bevor allenfalls gebaut werde, mehr Zeit für die Rechtsverfahren.
(vre) Beim St.Galler Stadtparlament liegt derzeit eine Sammelvorlage mit Umzonungen. Diese Bereinigungen des Zonenplans sollen Bauprojekte im Sinn der inneren Verdichtung ermöglichen. Neben der Ruckhalde muss das Parlament über weitere fünf Gebiete entscheiden.
Stationsweg (Bruggen): Eine Restfläche, auf der einst ein Feuerwehrbecken stand, soll aus der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Zöba) in die Wohn-Gewerbe-Zone 3 wechseln.
Girtannersberg: Die Wiese hinter der Helvetia-Versicherung soll von der Wohnzone 3 in die Wohn-Gewerbe-Zone 4 wechseln. So entsteht eine Erweiterungsmöglichkeit für den Helvetia-Hauptsitz.
Bruggwiesen: Am Ende der Flurhofstrasse soll ein Teil einer Gewerbe-Industrie-Zone 18 in die Wohn-Gewerbe-Zone 5 umgeteilt werden. Damit wird darin neben Arbeiten auch Wohnen möglich.
Rorschacher Strasse 258: Für ein Vorhaben mit Alterswohnungen des Notkerianums wird ein Wäldchen neu der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeschlagen. Als Ersatzmassnahme für die Rodung entstehen im Schaugenbädli neue Amphibienlaichgebiete.
Fuchsenstrasse: Hier soll gegen die Leichtathletikanlage Neudorf hin eine Wohnüberbauung aus den 1950er-Jahren durch Neubauten «aus einem Guss» ersetzt werden. Damit das möglich ist, muss das Bauland aus dem Schutz als «Gebiet mit besonderem baulichem Erscheinungsbild» entlassen werden.