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Wegen Sex mit der damaligen 14-jährigen Freundin, Pornografie sowie Drohungen und Nötigungen hat sich ein in der Schweiz aufgewachsener Kosovare vor Kreisgericht in Rorschach verantworten müssen. Auch ein Kontaktverbot überging er.
Es sind einige Delikte, für die sich ein heute 20-Jähriger am Mittwochmorgen vor Kreisgericht Rorschach verantworten muss. Insbesondere wird er wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher Pornografie, mehrfacher Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte sowie wegen mehrfacher Nötigung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz angeklagt. Am gravierendsten wiegt für den gebürtigen Kosovaren aber ein geforderter Landesverweis von fünf Jahren.
Allem voran ging eine Liebesbeziehung mit einer damals 13-Jährigen. Sie musste an der Verhandlung nicht teilnehmen. Kennen gelernt haben sich die beiden im Jugendtreff, dies aber bereits vor einiger Zeit. Der Beschuldigte war damals ungefähr 16-jährig. Später wurden die beiden ein Paar. Zwischen Herbst 2016 und April 2017 kam es zu mehrfachem sexuellem Kontakt – sie war damals 14 Jahre alt.
Seine und ihre Eltern wussten Bescheid über die Beziehung. Es habe auch ein Treffen zwischen den Familien stattgefunden. Obwohl der Beschuldigte vier Jahre älter war, hatte er das Gefühl, sie seien in der Beziehung gleichberechtigt. «Sie war meine erste grosse Liebe», äussert er sich vor den Richtern. Er spricht schnell und antwortet umgehend. Dass er sich strafbar macht, habe er nicht gewusst. «Aus jugendlichem Blödsinn» habe er Video- und Bildaufnahmen gemacht, welche die 14-Jährige beim Geschlechts- und Oralverkehr mit ihm zeigen. Man habe sich das Material nachher selbst anschauen wollen. Fotos, die im Einverständnis mit der damaligen Freundin entstanden sind, verschickte er an deren Mutter und Schwester und stellte diese ausserdem auf eine Onlineplattform, wo er sie beschimpfte und unter anderem als Hure bezeichnete. Auch den Vater der 14-Jährigen habe er per SMS beleidigt.
Damals sei das Verhältnis zwischen den beiden «eskaliert». Warum er die Bilder veröffentlicht habe, will der Richter wissen. «Ich hatte eine grosse Wut, ich realisierte nicht, was ich mache», sagt er. Es sei seine Reaktion auf einen Streit gewesen.
Weiter habe er die 14-Jährige unter Druck gesetzt, ihr vorgeschrieben, was sie anzuziehen habe und sie gezwungen, sich regelmässig bei ihm zu melden. Sein Verhalten erklärt sich der gebürtige Kosovare mit falschen Vorbildern, die er in seinem Freundeskreis gesucht habe. Für viele Albaner sei ein solcher Umgang mit Frauen normal. Heute wisse er, dass das falsch ist. In seiner Familie hingegen herrsche eine andere Mentalität.
Im November 2016, am Tag ihres 14. Geburtstags, tauchte der Beschuldigte nach einem Streit bei ihrer Schule auf, hielt sie am Hals fest und drückte sie gegen einen Baum. Drei Monate später habe er ihr eine Ohrfeige verpasst und ihr in den Bauch geschlagen. Der Beschuldigte bestreitet dies, er habe ihr nie Gewalt zugefügt.
Im Januar 2017 bedrohte der Beschuldigte die 14-Jährige und ihre Schwester mit einem als Taschenlampe getarnten Elektroschockgerät. Dieser Aktion sei wieder ein Streit der beiden vorausgegangen. Im März verfügte das Kreisgericht Rorschach dem Beschuldigten ein Annäherungs- und Kontaktverbot zur 14-Jährigen, das er mehrmals übergangen habe, in der Meinung, niemand finde dies heraus. Der Beschuldigte sagt:
«Ich habe heute ein anderes Frauenbild als damals.»
Während der elf Tage in Untersuchungshaft habe es bei ihm «klick» gemacht. Ausserdem habe er sich einer Therapie unterzogen.
Die Staatsanwältin fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten, eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken sowie einer Busse von 600 Franken. Ausserdem sei eine Bewährungshilfe anzuordnen und eine Landesverweisung von fünf Jahren auszusprechen.
Die Rechtsanwältin der 14-Jährigen fordert ausserdem eine Genugtuung von 15000 Franken. Sie sagt:
«So geht man nicht mit jemandem um, in den man verliebt ist.»
Das Verschulden liege schwer, zumal der psychische Stress ihrer Mandantin auch gesundheitliche Folgen habe.
«Der Fall ist im Wesentlichen unbestritten», sagt der Verteidiger. Beim Landesverweis handle es sich hingegen um einen Härtefall. Der Beschuldigte gehe einer Arbeit nach und habe Perspektiven. Er sowie seine Familie im engeren und weiteren Kreis seien gut integriert und verwurzelt, zum Teil mit Schweizer Bürgerrecht. Den Kosovo kenne er nur aus den Ferien. Es sei sein erstes Urteil als Erwachsener und folglich gebe es Resozialisierungsaussichten. Er soll sich bewähren können. Der Landesverweis stehe dazu im Widerspruch.
Das Urteil steht noch aus. Es wird voraussichtlich kommende Woche veröffentlicht.