Kommentar
Die Stadtpolizei schiesst mit Kanonen auf Spatzen

David Gadze
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David Gadze. (Bild: Hanspeter Schiess)

David Gadze. (Bild: Hanspeter Schiess)

Ja, die Freien Anti-Scientology-Aktivisten stören. In erster Linie die Scientology. Das ist schliesslich der Sinn der Aktionen. Aber die zwei Aktivisten stören keine Passanten, zumindest verstopfen sie nicht den Durchgang durch die Gassen oder über die Plätze, an denen Scientology ihre Stände jeweils aufstellt. Und genau das wäre das Kriterium beim gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes, mit dem die Stadtpolizei die Bewilligungspflicht rechtfertigt. Dass sie sich dabei losgelöst auf einen Satz in einem Urteil des Bundesgerichts beruft, welches ihr notabene nicht Recht gab, ist irritierend.

Die Stadtpolizei hat schon in der Vergangenheit bewiesen, dass sie nicht gerade ein glückliches Händchen hat mit solchen Entscheiden. Die Unterschriftensammlungen der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, um die es im Bundesgerichtsurteil ging, sind eine Episode. Eine andere ereignete sich 2011, als die Juso im Abstimmungskampf für die Neugestaltung des Marktplatzes mit wasserlöslicher Kreide «Nein» auf den Asphalt malten. Während das Tiefbauamt die Schriftzüge mit Putzfahrzeugen entfernte und die Angelegenheit damit als erledigt betrachtete, verzeigte die Stadtpolizei die Teilnehmer der Aktion. Der Grund: gesteigerter Gemeingebrauch des öffentlichen Raums ohne die dafür notwendige Bewilligung. Der Fall blieb für die Juso schliesslich straffrei.

Nun also wieder so ein Fall. All das legt die Vermutung nahe, dass die Anti-Scientology-Aktivisten auch die Stadtpolizei stören. Doch warum? Sind ihr die Aktivisten zu lästig, weil sie immer wieder darauf hinweisen, dass Scientology verbotenerweise Bücher verkauft? Oder weil sie Einsätze auslösten, die schliesslich zum Job der Polizei gehören – und nichts mit Handgreiflichkeiten zu tun hatten? Es ist richtig, dass die Stadtpolizei die Sicherheit von Teilnehmern von (Stand-)Aktionen gewährleisten muss. Doch darum geht es hier offensichtlich nicht. Insofern ist die Bewilligungspflicht für die Freien Anti-Scientology-Aktivisten nicht nur unverhältnismässig, sondern auch unverständlich.