ST.GALLEN: Stadtpolizei entschuldigt sich für Festhaltung

Vor zweieinhalb Jahren führte die St.Galler Stadtpolizei einen Mann ab und hielt ihn während fast zwei Stunden fest. Nun gibt sie zu, dass die Aktion ohne genügende Rechtsgrundlage erfolgte - und zahlt dem Mann 2000 Franken Entschädigung.

Daniel Walt
Drucken
Die St.Galler Stadtpolizei stand wegen des Falls in der Kritik. (Bild: Reto Martin)

Die St.Galler Stadtpolizei stand wegen des Falls in der Kritik. (Bild: Reto Martin)

ST.GALLEN. "Ich verdächtige die St.Galler Stadtpolizei, mich als unliebsamen Bürger zu betrachten und mir deshalb eins ausgewischt zu haben." Das sagte der selbständige Steuer- und Rechtsberater Y. (Name der Redaktion bekannt) im vergangenen Juli im St.Galler Tagblatt. Auslöser: Er war von Beamten der Stadtpolizei abgeführt und festgehalten worden. Weshalb, habe ihm die Polizei nie plausibel erklären können, so der Mann, der nach dem Vorfall rechtliche Schritte gegen die Polizei einleitete.

Nun ziehen alle Beteiligten einen Schlussstrich unter die Angelegenheit: Wie die St.Galler Staatsanwaltschaft in einem Communiqué mitteilt, entschuldigt sich die Stadtpolizei beim Privatkläger und leistet eine Entschädigung in der Höhe von 2000 Franken.

"Ohne genügende Rechtsgrundlage"
Laut dem Communiqué der Staatsanwaltschaft haben der Privatkläger und die Stadtpolizei St.Gallen eine Vereinbarung unterzeichnet. "Darin wird unter anderem festgehalten, dass die rund zweistündige Festhaltung des Privatklägers am 1. Oktober 2013 durch die Stadtpolizei St.Gallen ohne genügende Rechtsgrund erfolgte", heisst es in der Mitteilung. Ebenfalls wird festgehalten, dass die Stadtpolizei St.Gallen die rechtsgrundlose Festhaltung bedauert und sich dafür beim Privatkläger entschuldigt.

"Die Stadtpolizei St.Gallen entschädigt den Privatkläger für die erlittene Unbill, die Kosten und die Aufwendungen im Straf- beziehungsweise Ermächtigungsverfahren mit 2000 Franken", schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Der Privatkläger erklärte im Gegenzug sein Desinteresse an der weiteren strafrechtlichen Verfolgung der beteiligten Polizeibeamten in Bezug auf den Vorfall vom 1. Oktober 2013.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen stellte die Untersuchung gegen die Polizisten aufgrund dieser Vereinbarung, insbesondere aufgrund der erfolgten Wiedergutmachung, ein. Die Einstellungsverfügungen sind gemäss der Mitteilung noch nicht rechtskräftig.

Mitgenommen – aber weshalb?
Der Fall von Steuer- und Rechtsberater Y. beschäftigte die Polizei, die Stadt St.Gallen und weitere Instanzen während rund zweieinhalb Jahren. Abgeführt worden war Y. am Dienstag, 1. Oktober 2013. Und zwar, als er bei der St.Galler Staatsanwaltschaft in einem Verfahren Akteneinsicht nehmen wollte. Zwei Stadtpolizisten holten ihn ab und brachten ihn auf den Hauptposten an der Vadianstrasse, weil er angeblich einem Amtsarzt vorgeführt werden sollte. Nach rund eineinhalb Stunden liessen sie den Mann wieder laufen, weil es ihnen nicht gelungen war, bei ihren Vorgesetzten abzuklären, was genau Y. vorgeworfen wurde.

"Auf dem Kieker gehabt"
Gleich nach dem Vorfall erstattete Y. Anzeige – unter anderem wegen Nötigung, Freiheitsentzug sowie allfälliger Amtsanmassung mit Freiheitsberaubung. Die Polizei erwähnte im Verfahren zunächst ein angeblich untragbares Verhaltens des Mannes als Mieter. Y. hegte aber rasch den Verdacht, er habe einen schlechten Ruf bei der Polizei gehabt, gewisse Beamte hätten ihn "auf dem Kieker gehabt". Y. ist nämlich polizeibekannt: Vor einigen Jahren war er in seiner Tätigkeit als Steuer- und Rechtsberater mit dem Gesetz in Konflikt geraten und wegen Veruntreuung, Nötigung und Urkundenfälschung verurteilt worden. Zudem war er mit einem früheren Vermieter in Streit geraten. Die Polizei war damals beigezogen worden, weil der Vermieter Y. unter anderem vorwarf, Abfälle rund ums Haus entsorgt zu haben. Nachgewiesen werden konnte dem Mann aber nichts.

Kritik der Anklagekammer
Im Kanton St.Gallen entscheidet die Anklagekammer über die Einleitung von Verfahren gegen Beamte. Sie äusserte sich mehrfach kritisch zum Vorgehen der Stadtpolizei in diesem Fall. Bereits Ende Dezember 2013 erteilte sie die Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Unbekannt. Dies, weil "keine gesetzliche Grundlage" für die Abführung von Y. auf den Posten beziehungsweise die Zuführung zu einem Amtsarzt ersichtlich sei. Im Herbst 2014 bekräftigte sie ihre Haltung und schrieb gar von einem erhöhten Tatverdacht.

In einem Entscheid von Ende Oktober 2015 stellte die Anklagekammer in der Folge fest, die bisherigen Abklärungen hätten nach wie vor keine Hinweise darauf ergeben, dass eine Rechtsgrundlage für die Aktion der Stadtpolizei bestanden habe. Es stehe nach wie vor die Möglichkeit einer strafrechtlich abzuklärenden Festhaltung im Raum. Deshalb erteilte die Anklagekammer die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen vier teils hochrangige Polizeibeamte, worauf die Staatsanwaltschaft gegen diese Personen eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch eröffnete.

Dass die Anklagekammer grünes Licht für ein Strafverfahren gegen Polizeibeamte gibt, ist aussergewöhnlich. Im Fall des Randständigen Olaf Wehrli etwa hatte die Anklagekammer anders entschieden: Es fehlten relevante Verdachtsmomente, hatte sie entschieden, nachdem Wehrli fünf Stadtpolizisten öffentlich vorgeworfen hatte, ihn misshandelt zu haben.