Kommentar
St.Gallen ist nicht Saudi-Arabien: Weshalb das Verhüllungsverbot nicht kommen darf

Am 23. September stimmt der Kanton St.Gallen über das Verhüllungsverbot ab.
Mit einer Ablehnung des Verbots könnte der Kanton zeigen, dass unnötige, effekthascherische Gesetze keine Chance haben.

Katharina Brenner
Drucken
Katharina Brenner, Redaktorin Ressort Ostschweiz (Bild: Urs Bucher)

Katharina Brenner, Redaktorin Ressort Ostschweiz (Bild: Urs Bucher)

Der Kanton St. Gallen stimmt über ein Stück Stoff ab. Allen, bis auf die CVP, geht es beim Verhüllungsverbot um ein Burkaverbot. Unter einer Burka verschwinden die Augen hinter einem Gitter. Burka und auch Nikab verhüllen Mimik und Mund. Das wirkt befremdlich in der Schweiz, in der Frauen gleichberechtigte, mündige Bürgerinnen sind. Burka und Nikab sind hauptsächlich in Afghanistan und Saudi-Arabien präsent; Länder, die Frauenrechte mit Füssen treten.

St.Gallen ist weder Afghanistan noch Saudi-Arabien. Wer hier eine Frau zum Tragen einer Burka zwingt, macht sich bereits heute strafbar. Gegen diese Männer gilt es vorzugehen, nicht gegen die Frauen. Ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum würde sie in die häusliche Isolation zwingen.

So schwer das nachzuvollziehen sein mag: Es gibt Frauen, häufig Konvertitinnen, die Burka oder Nikab aus freien Stücken tragen. Ihnen vorzuschreiben, was sie anziehen dürfen, passt nicht zu einer liberalen Gesellschaft, auf die wir zu Recht stolz sind. Weil die Feinde dieser Gesellschaft erstarken, gilt es, die Offenheit zu verteidigen. Kleidervorschriften haben hier keinen Platz.

Wem unwohl ist, wenn er einer Frau in Burka oder Nikab begegnet, weil er befürchtet, dass sie Sprengstoff um ihren Bauch geschnallt hat, wird sich im Kanton St.Gallen wohl fühlen: Solche Frauen kommen zwischen Walensee und Bodensee höchst selten vor. Und die voll verschleierte arabische Touristin in Bad Ragaz verweilt nicht lange auf dem Dorfplatz; das «Grand Resort» ist ein herausgeputztes, reiches Dorf für sich. Das neue Gesetz will etwas verbieten, das im Grunde nicht existiert. Die Gegner des Verbots sprechen deshalb zu Recht von «Symbolpolitik» und «Angstmacherei». Die Befürworter kontern mit einem «präventiven Zeichen», das sie setzen wollen. Wer hier lebe, habe «unsere Werte» zu respektieren. Das versteht sich von allein. Dafür müssen wir nicht Kleidervorschriften ins Gesetz schreiben.

Das allgemeine Gesichtsverhüllungsverbot soll nicht nur für vollverschleierte Frauen, sondern auch für Vermummte aller Art gelten. Die Erfahrungen im Tessin, dem einzigen Kanton mit Verhüllungsverbot, zeigen, dass vermummte Fussballfans am ehesten betroffen sind. Die CVP ist für das Verbot, weil sie mehr Sicherheit will. Sie dürfte damit aber das Gegenteil bewirken. Denn die Umsetzung des Gesetzes ist schwammig. Die Polizei soll situativ entscheiden, ob eine verhüllte Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Wie geht sie vor, wenn sie auf eine Gruppe Vermummter trifft? Unklar. Sie ist jedenfalls besser beraten, die Gruppe in Schach zu halten, statt einzelne potenziell gewaltbereite Personen für Kontrollen herauszuziehen.

Schickt St.Gallen das allgemeine Verhüllungsverbot bachab, haben Befürworter bald die Möglichkeit, auf Bundesebene für ein schweizweites Verhüllungsverbot zu stimmen. Mit der Ablehnung des Verhüllungsverbots würde der Kanton St.Gallen vor allem zweierlei zeigen: Erstens, dass unnötige, effekthascherische Gesetze keine Chance haben. Und zweitens, dass St.Gallen ein offener und zugleich pragmatischer Kanton ist, der sich um echte Probleme kümmert.

Lesen Sie auch: