Der Kanton übernimmt von der Stadt die Tonhalle, so will es das neue Theatergesetz. Noch ist die Vereinbarung nicht unterzeichnet. Unter anderem, weil nicht restlos geklärt ist, wer gewisse Mehrkosten anstehender Bauarbeiten übernimmt.
In der Antwort der Kantonsregierung auf eine Einfache Anfrage hört sich alles ganz einfach an: Der Kanton übernimmt die Tonhalle von der Stadt im Baurecht. Die Stadt erledigt zugesicherte Verbesserungen von Akustik und Bühne noch auf eigene Kosten. Vorgesehen sind diese für den Sommer 2010. Weitere anstehende Bauarbeiten wie behindertengerechte Zugänge oder neue Garderoben führt der Kanton aus – und zwar zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Kanton werde die Vereinbarung mit der Genossenschaft Konzert und Theater jedoch erst unterzeichnen, wenn alle Details zur Ausführung der «ausstehenden Umbauarbeiten» geklärt seien, heisst es in der Antwort der Regierung auf die Einfache Anfrage des St. Galler SVP-Kantonsrates Markus Straub. Ungeklärt bleibt vorerst unter anderem, wer die 350 000 Franken berappen soll, die ein städtischer Kostenvoranschlag aufweist, der dem kantonalen Hochbauamt vorliegt.
Statt der ursprünglichen 2,1 Millionen Franken werden dort als Gesamtkosten 2,45 Millionen angegeben. «Die Regierung geht davon aus, dass diese Aufwendungen durch die Stadt St. Gallen finanziert werden und dem Kanton daraus keine Kosten entstehen», heisst es in der Antwort der Regierung.
Auf die Frage, ob sich hier auf Seiten der Stadt eine Kreditüberschreitung anbahne, sagt Stadtbaumeister Erol Doguoglu: «In diesen 350 000 Franken sind auch Arbeiten ausserhalb unserer Abmachung eingeschlossen.
» Die Stadt würde sie für den Kanton erledigen, die Kosten aber nicht übernehmen. Ob der Kanton von diesem Angebot Gebrauch machen wolle, müsse er selber entscheiden. Für Mehrkosten innerhalb der zugesicherten Massnahmen werde die Stadt hingegen jederzeit aufkommen. (oh)