Wenn Parlamentarierinnen rotieren

Die Politische Frauengruppe (PFG) macht mit einem unkonventionellen Vorschlag von sich reden. Sie fordert die Möglichkeit des Schwangerschaftsurlaubs im Stadtparlament (Tagblatt vom 1. und 5. Juli). Die Forderung erinnert an die Anfänge der PFG.

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Die Politische Frauengruppe (PFG) macht mit einem unkonventionellen Vorschlag von sich reden. Sie fordert die Möglichkeit des Schwangerschaftsurlaubs im Stadtparlament (Tagblatt vom 1. und 5. Juli). Die Forderung erinnert an die Anfänge der PFG. Schon in den 1980er-Jahren kämpfte sie gegen überkommene Regeln im Parlamentsbetrieb. Damals ging die Frage ums Rotationsprinzip sogar bis vor den Richter.

Nicht am Sessel kleben

In den 1980er-Jahren hatte die PFG bis zu drei Sitze im Stadtparlament, das noch Grosser Gemeinderat hiess. Damals war bei kleineren Gruppierungen aus dem links-grünen Spektrum die Idee im Trend, dass man als Parlamentsmitglied nicht Sesselkleber sein sollte. Man verfiel ins gegenteilige Extrem: Möglichst viele, die kandidiert hatten, sollten auch im Parlament Einsitz nehmen können. Was zu Kürzest-Amtsdauern von einem halben bis einem Jahr führte.

Bei der PFG sollte dieses Rotationsprinzip möglichst vielen Frauen die Möglichkeit geben, politische Erfahrungen zu sammeln. Zudem sollte so betont werden, dass es der Gruppe nicht um Personen, sondern um politische Positionen ging. Der Nachteil war ein ständiges Kommen und Gehen.

Kanton als Spielverderber

Das Rotieren war damals einfach. Ein Parlamentsmitglied, das dem nächsten auf der Liste seinen Platz räumen wollte, reichte ohne Angaben von Gründen den Rücktritt ein. Bis 1984 tolerierte die Stadt das Rotationsprinzip bei der Politischen Frauengruppe und der Gruppe GRAS, den Vorläufern der Grünen. Dann schritt 1985 der Kanton ein und stellte fest, dass das Rotieren rechtlich nicht zulässig sei. Es herrsche Amtszwang: Wer gewählt sei, müsse ein Amt antreten. Er oder sie könne nur mit zwingenden Gründen zurücktreten. Diese Haltung wurde 1987 in einem Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts geschützt.

Wohnsitz wechseln

Der Amtszwang wurde damals erheblich enger als heute ausgelegt. Vorzeitige Rücktritte aus einem Parlament waren noch keine Selbstverständlichkeit. Man trat in der Regel aufs Ende einer Amtsdauer zurück. Wichtigster Grund für einen vorzeitigen Rücktritt aus dem Stadtparlament war, dass jemand von St. Gallen wegzog. Damit musste er von Gesetzes wegen zurücktreten. Diese Vorschrift erlaubte der PFG dann doch, ihre Frauen rotieren zu lassen: Die Amtsinhaberin musste den Wohnsitz vorübergehend – meist reichten drei, vier Wochen – von St. Gallen weg verlegen. So konnte die nächste Frau auf der Liste nachrutschen.

Ab Mitte der 1990er-Jahre verlor das Rotationsprinzip an Aktualität. Bei der PFG wohl auch, weil die Gruppe nur noch einen Sitz und mit Bea Heilig (im Amt 1990 bis 2003) eine sehr profilierte und erfahrene Parlamentarierin hatte. Dazu kam, dass es viele Frauen, die schon vorübergehend im Stadtparlament gesessen hatten und dann rotiert waren, nicht wirklich wieder dorthin zurückzog. (vre)