Was muss die SVA-Aufsicht können?

Im Sommer 2009 war im Zuge des Wirbels um den Direktor der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St. Gallen auch das Aufsichtsgremium in die Schlagzeilen geraten. Jetzt liegen die Anforderungsprofile für deren Mitglieder vor.

René Hornung
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ST. GALLEN. Der Direktor der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen hatte fragwürdige Personalentscheide gefällt und grosszügig Geld ausgegeben – die «Sonntags-Zeitung» machte dies im Sommer 2009 publik. Danach geriet auch das Aufsichtsgremium, die Verwaltungskommission (VK), in die Schlagzeilen, denn sie habe zu wenig gut kontrolliert und nicht eingegriffen.

Dies führte zur Diskussion über die fachliche Kompetenz der VK-Mitglieder – aber auch zum grundsätzlichen Thema der Public Corporate Governance: Wer sitzt in welcher Funktion in welchem Gremium? Wie lassen sich öffentliche Interessen und die jeweiligen Interessen der externen – oft auch privaten – Unternehmen miteinander vereinbaren?

Kommission aufstocken

In parlamentarischen Vorstössen wurden im St. Galler Kantonsparlament Konsequenzen verlangt und zwar zeitlich so, dass die SVA-Aufsichtskommission schon ab ihrer nächsten Amtszeit 2012 bis 2016 neu zusammengesetzt wird. Im April entschied der Kantonsrat ausserdem, dass die Kommission nicht mehr durch ein Regierungsmitglied präsidiert werden dürfe und personell aufgestockt werden müsse.

Die Regierung hat auf die grundsätzlichen Fragen rasch reagiert und einerseits die heutige VK der SVA gebeten, ihr bis Ende September ein Anforderungsprofil für die künftigen Mitglieder vorzulegen. Parallel dazu untersuchte die Staatskanzlei, wie andere Kantone oder der Bund solche Fragen der «guten Verwaltung» lösen. «Die fachlichen Anforderungsprofile an die künftigen Mitglieder der VK sind rechtzeitig Ende September eingegangen», bestätigt Anita Dörler, Generalsekretärin des Departements des Innern.

Konflikte ausschalten

Klar ist, dass der Kanton St. Gallen mindestens Richtlinien – wahrscheinlich aber Gesetzesänderungen – erlassen wird, um den aus der Betriebswirtschaftslehre stammenden Regeln nachzuleben: Es gilt, Interessenkonflikte auszuschalten und die Unabhängigkeit der Gremien sicherzustellen. Der St. Galler Public-Corporate-Governance-Bericht wird sich unter anderem mit Fragen beschäftigen wie: Wer ist Mitglied in welchen Verwaltungsräten oder Aufsichtsgremien? Stimmen die Kantonsvertreter nach Instruktionen oder sind sie frei? Es geht aber auch um Mandatsverträge, Verantwortlichkeiten, um Aufsicht und um Berichterstattung. Gleichzeitig wird dem Parlament eine aktuelle Übersicht über die Beteiligungen des Kantons vorgelegt werden – eine Übersicht, die seit 2004 nicht mehr systematisch nachgeführt wurde.