Verwaltungsgericht gibt Kugl-Kläger Recht

ST.GALLEN. Das Verwaltungsgericht hat im Rechtsstreit ums Kugl dem Kläger Recht gegeben. Somit muss der Club weiter zittern.

Malolo Kessler
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Das Kugl ist vor dem Verwaltungsgericht abgeblitzt. (Bild: Archiv/Urs Bucher)

Das Kugl ist vor dem Verwaltungsgericht abgeblitzt. (Bild: Archiv/Urs Bucher)

Der Krach ums Kugl nimmt kein Ende. Vor gut einem Jahr haben die Kugl-Betreiber ein Baugesuch eingereicht. Dies als Konsequenz aus einem vorherigen Rechtsstreit mit dem Nachbarn – und als Grundlage für das Weiterexistieren des Lokals. Die Betreiber beantragen zum einen den Bau eines lärmdämmenden Windfangs vor dem Eingang. Zum anderen wollen sie unbeschränkte Öffnungszeiten an zwei Tagen pro Woche im Winter und an einem Tag im Sommer.

Rekurs eingelegt
Die Stadt bewilligte das Kugl-Baugesuch in der Folge. Der Nachbar, der seit Jahren im Streit mit dem Club liegt, legte gegen die Bewilligung allerdings Rekurs ein. Damit musste der Kanton entscheiden: Er trat, wie im Herbst bekannt wurde, nicht auf den Rekurs ein.Der Grund: Der Kugl-Kläger hatte eine Sistierung beziehungsweise Stilllegung des gesamten Verfahrens gefordert, weil der Kanton neuer Vermieter des Lokals ist. Der Kanton hatte aber eine Begründung für den Rekurs erwartet.

Zurück zum Kanton
Nach dem Nichteintretensentscheid des Kantons zog der Nachbar vor Verwaltungsgericht weiter. Und hat nun von diesem Recht bekommen. Damit geht das Verfahren zurück an den Kanton: Dieser muss nun auf den Rekurs eintreten, über diesen also entscheiden.

«Urteil ist schockierend»
«Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist schockierend», schreiben die Betreiber in einer Mitteilung. Und: «Mit diesem Urteil scheint die Möglichkeit eröffnet worden zu sein, ein Verfahren fast nach Belieben zu verzögern.» Dazu, wie es mit dem Lokal weitergeht, wollen die Betreiber keine Stellung nehmen: Man werde das Urteil gründlich analysieren und sich dann wieder äussern.

Auch der Anwalt des Klägers wollte heute keine Stellung zum Entscheid des Verwaltungsgerichts nehmen.

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