Das Bundesgericht hat entschieden, dass für Seeuferwege Land enteignet werden darf. Befürworter von Seeuferwegen jubeln. Enteignungen bleiben aber weiterhin nur dann eine Option, wenn diese verhältnismässig und sinnvoll erscheint.
In der weiteren Region ist das Bodenseeufer grossteils öffentlich zugänglich. Villen, Hotels und Industriekomplexe in Steinach, Rorschacherberg, Horn und Altenrhein oder aber Schwimmbäder oder Clubhäuser in Goldach und Staad zwingen Fussgänger aber nach wie vor weg vom See. Deshalb setzen sich der Verein Rives Publiques und das Komitee für einen Seeuferweg für einen durchgehenden Weg ein.
Diese nehmen nun das Urteil des Bundesgerichts vom 4. November hocherfreut zur Kenntnis. Dieses besagt, dass Enteignungen von privaten Eigentümern am See auch im Kanton Zürich weiterhin möglich bleiben. Eine Welle von Enteignungen ist nach dem Bundesgerichtsentscheid aber auch am Bodensee nicht zu erwarten. Gemäss Raumplanungsgesetz sollen Uferlandschaften zum einen geschützt, zum anderen aber auch öffentlich zugänglich gemacht werden, wo dies möglich und sinnvoll ist. Allerdings verlangt die den Kantonen per Gesetz übertragene Aufgabe nicht, dass der freie Zugang der Öffentlichkeit an allen oder an bestimmten Stellen eines Seeufers zu gewährleisten wäre. Heisst vereinfacht: Seeuferwege ja, aber nur dort, wo dies mit verhältnismässigen Eingriffen ins Privateigentum möglich ist. Das Bundesgericht verweist in seinem Urteil aber auch darauf, dass die für die Verwirklichung des Uferweges notwendigen Rechte nötigenfalls auf dem Wege der formellen Enteignung erworben werden sollten. Sinn macht eine Enteignung beispielsweise, wenn alle Grundstückbesitzer mit einem Uferweg einverstanden wären und ein Einzelner ihn blockiert.
Beim Thema Seeuferweg fällt in der Region automatisch der Begriff «Neuseeland». In diesem Bereich Rorschacherbergs sollte ein Steg gebaut werden. Die Stimmbürger schmetterten das vom Gemeinderat vorgelegte Projekt im Juni wuchtig ab. «An der Situation im <Neuseeland> ändert der Bundesgerichtsentscheid nichts», sagt Gemeindepräsident Beat Hirs. Enteignungen seien hier ebenso wie in Zürich aufgrund der Gesetzgebung bereits zuvor möglich gewesen. Wie es im «Neuseeland» weitergeht, soll eine Umfrage klären. «Der Gemeinderat bespricht an seiner nächsten Sitzung das Vorgehen und wird die Umfrage im Januar lancieren. Wir erhoffen uns wertvollen Input aus der Bevölkerung.»