Eine 47-jährige vorbestrafte Schweizerin ist vom Kreisgericht St. Gallen in einem abgekürzten Verfahren verurteilt worden. Die geständige Frau hatte mit Heroin gehandelt. Ihre Wohnung war ein Drogenumschlagsplatz.
Die Beschuldigte verkaufte während rund acht Monaten von ihrer Wohnung aus an Drogenkonsumenten Heroin. Laut Anklage waren es zwischen einem und eineinhalb Kilogramm der Droge, die sie meistens in Fünf-Gramm-Portionen bei ausländischen Drogendealern erworben hatte. An einer Portion verdiente sie 40 Franken, welche sie zum Erwerb von Heroin und Kokain für den Eigenkonsum einsetzte.
Einige Monate lang stellte die Frau zudem ihre Wohnung als Umschlagsplatz für Kokain zur Verfügung. Sie bestellte jeweils die Dealer per Handy zu sich nach Hause, wo diese ihren Bekannten das Kokain verkauften.
Im Einverständnis aller Parteien klagte die Staatsanwaltschaft die Frau im abgekürzten Verfahren an. Da sie bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist, musste sie mit einer unbedingten Freiheitsstrafe sanktioniert werden, die auf zweieinhalb Jahre festgelegt wurde. Die Schuldsprüche lauteten Übertretung, Vergehen und Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Weil sie in ihrer Wohnung einen Schlagring und verbotene Messer aufbewahrte, kamen Vergehen gegen das Waffengesetz hinzu. Ihre Mandantin sei früh süchtig geworden und fühle sich seit vielen Jahren der St. Galler Drogenszene angehörig, erklärte die Verteidigerin in ihrem kurzen Plädoyer. Sie gelte als emphatischer und ihren Bekannten gegenüber hilfsbereiter Mensch. Aus diesem Grunde habe sie einen Freund in ihrer Wohnung aufgenommen. Eigentlich hätten sie beschlossen, den Drogenkonsum zu reduzieren. Weil dies aber nicht so einfach gewesen sei, hätten sie den Zeitpunkt immer wieder hinausgeschoben.
Um den Eigenkonsum für sich und den Freund zu finanzieren, habe sie Heroin verkauft und Kokain vermittelt. Die Verteidigerin betonte, ihre Mandantin sei alles andere als ein gewaltbereiter Mensch. Sie habe nicht gewusst, dass sie mit dem Aufbewahren des Schlagrings und der Messer gegen das Waffengesetz verstosse. Wahrscheinlich habe ihr das Vorhandensein der Gegenstände einfach ein vermeintliches Sicherheitsgefühl vermittelt.
Ihr sei schon bewusst gewesen, dass sie mit dem Heroinverkauf gegen das Gesetz verstosse, erklärte die Beschuldigte, die seit Mai 2017 im vorzeitigen Strafvollzug ist. Sie habe halt gedacht, so würden ihre Bekannten keinen grösseren Mist machen, um an Drogen zu kommen. Dabei meine sie etwa Einbrüche oder Überfälle. Im Frauengefängnis Hindelbank gehe es ihr recht gut. Sie arbeite, konsumiere keine illegalen Drogen und versuche die Methadondosis zu reduzieren.
Der vorsitzende Richter erhob die Anträge der Staatsanwaltschaft zum Urteil. Er legte der Frau nahe, sie solle die Zeit im Gefängnis nutzen, um ihr Suchtproblem anzugehen, damit sie nach der Strafentlassung nicht wieder in die alten Muster zurückfalle.
Claudia Schmid