Der Knoten Neumühlestrasse/Konsumstrasse in Goldach wird umgestaltet. Dabei soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Statt Einbahnstrassen dient ein Baum als Verkehrsteiler.
Wie die Gemeinde Goldach mitteilt, liegt ab heute, 7. März, das Strassenbauprojekt für die Gestaltung des Knotens Neumühlestrasse/Konsumstrasse öffentlich auf. Ziel der Umgestaltung sei einerseits die Erhöhung der Verkehrssicherheit, andererseits die verbesserte Erschliessung des Suva-Neubaus.
Zwischen Neumühlestrasse, Konsumstrasse und Metzgergasse bestehen heute mehrere Einbahnregelungen. Die Neumühlestrasse ist nur in eine Richtung bergwärts ab der Unteregger-strasse befahrbar. Talwärts ist ab der Verzweigung Konsumstrasse Einbahn signalisiert. Ausserdem ist die Durchfahrt von der Konsumstrasse in die Metzgergasse verboten. Insbesondere diese Fahrbeschränkung veranlasste den Gemeinderat zum Handeln.
Die Besucherparkplätze für den geplanten Denner im Suva-Neubau sind über die Konsumstrasse erschlossen. Sie sind längs der Strasse angeordnet. Die verbotene Durchfahrt zur Metzgergasse würde für all jene, die vom Dorfplatzkreisel her zufahren, ein Wendemanöver auf der Strasse notwendig machen.Um diese Einbahnregelung aufheben zu können, müsse die Übersicht verbessert und das Geschwindigkeitsniveau der talwärts fahrenden Autos und Velos verringert werden. Pflästerungen sollen den Verkehr so lenken, dass die Sichtweiten gewährleistet sind.
Ausserdem wird der gesamte Knoten Neumühlestrasse/Konsumstrasse als Platz gestaltet und mit vertikalen Versätzen leicht angehoben, die das Fahrtempo reduzieren sollen. Der Bereich des Platzes soll auch eine andere Farbe bekommen, um sich deutlich von der Fahrbahn zu unterscheiden. Ein Baum wirkt als Verkehrsteiler. Mit diesen Massnahmen wird es auch möglich sein, das heutige Durchfahrtsverbot von der Konsumstrasse in die Neumühlestrasse aufzuheben. Die Einbahnregelung bleibt lediglich von der Untereggerstrasse her bestehen. Die Einfahrt in die beidseitig befahrbare Neumühlestrasse wird mit Pflastersteinen versehen. Damit soll der Rechtsvortritt verdeutlicht werden.
Die Umsetzung des Neugestaltungsprojekts ist innerhalb der bestehenden Strassengrenzen möglich. Gemäss Mitteilung der Gemeinde liegt das Bauprojekt während 30 Tagen öffentlich auf, vom 7. März bis zum 5. April. (Gk./air)