ALTSTÄTTEN. Gegen den Stadtrat von Altstätten wird kein Strafverfahren eröffnet. Dies hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen entschieden, wie die Stadt mitteilt.
ALTSTÄTTEN. Gegen den Stadtrat von Altstätten wird kein Strafverfahren eröffnet. Dies hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen entschieden, wie die Stadt mitteilt. Ein Altstätter Einwohner hatte im Februar Strafanzeige gegen den Stadtrat eingereicht – wegen ungetreuer Amtsführung, Vorspiegelung falscher Tatsachen und Irreführung in zwei Fällen, nämlich im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Budget des Jahres 2012 und der Abstimmung betreffend den Neubau des Rathauses.
Die Anklagekammer hat festgestellt, dass der vom Anzeiger angezeigte Sachverhalt ein mutmasslich strafbares Verhalten des Stadtrates, insbesondere auch hinsichtlich der ausdrücklich eingeklagten Straftatbestände des Betrugs und der ungetreuen Amtsführung, nicht zu begründen vermag. Die Anklagekammer hat deshalb entschieden, kein Strafverfahren zu eröffnen. Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden. (sda)