Im Kanton St.Gallen werden die Rechte von Patientinnen und Patienten verbessert. Sie gelten nun unabhängig davon, ob die Behandlung in einem öffentlichen oder privaten Spital stattfindet. Unter anderem werden auch die Aufklärungspflichten vor Behandlungen detailliert vorgeschrieben.
Die St.Galler Regierung hat die Rechte von Patientinnen und Patienten gestärkt und die Grundlagen dafür überarbeitet. Veraltete Bestimmungen wurden dabei ersetzt. Teilweise waren sie auf verschiedene eidgenössische und kantonale Spezialgesetze verteilt und sind nun in einer neuen Verordnung zusammengefasst worden.
Eine der wichtigsten Neuerungen sei eine Vereinheitlichung, erklärte Gesundheitschefin Heidi Hanselmann (SP) gegenüber der Nachrichtenagentur sda: Patientinnen und Patienten hätten nun die gleichen Rechte und Pflichten, unabhängig davon, wo sie sich behandeln liessen.
Der Kanton St.Gallen übernehme inzwischen bei Behandlungen sowohl an öffentlichen wie auch an privaten Spitälern jeweils 55 Prozent der Kosten. Eine Vereinheitlichung der Patientenrechte sei eine logische Folge davon.
Aufklärungspflicht und Bedenkzeiten
Zu den konkreten Verbesserungen für Patientinnen und Patienten gehöre, dass die Aufklärungspflicht vor geplanten Behandlungen neu umfassend und detailliert geregelt sei, so Hanselmann.
Weiter werde nun vor erheblichen und komplexen Eingriffen eine schriftliche Einwilligung verlangt. Dafür müsse eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt werden. Mehr Klarheit gebe es auch, wie der Rechtsmittelweg aussehe, wenn sich Patientinnen und Patienten wehren wollten.
Die neue Verordnung wurde von der Regierung bereits beschlossen und tritt am 1. Juni 2017 in Kraft. (sda)