ST.GALLEN: Fall Wüst: Kritik an Regierungsrätin Hanselmann

Neue Runde in der Entschädigungsaffäre um Roman Wüst, den früheren Generalsekretär des Gesundheitsdepartements von Regierungsrätin Heidi Hanselmann: Die Finanzkommission des St.Galler Kantonsrates spricht von wenig haushälterischem Umgang mit Geld. Sie findet, dass künftig nur noch die Gesamtregierung für solche Abgangsentschädigungen zuständig sein soll.

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Roman Wüst und seine frühere Chefin, Regierungsrätin Heidi Hanselmann. (Bild: Archiv/Urs Bucher)

Roman Wüst und seine frühere Chefin, Regierungsrätin Heidi Hanselmann. (Bild: Archiv/Urs Bucher)

ST.GALLEN. Wochenlang sorgte der Fall Wüst für Aufruhr in der St.Galler Kantonalpolitik. Während seiner langjährigen Tätigkeit als Generalsekretär des Gesundheitsdepartementes hatte Roman Wüst ein Zeitguthaben von 11'891 Stunden angehäuft. Dieses setzte sich aus 1817 Stunden für nicht bezogene Ferien und aus 10'074 Überzeit- und Gleitzeitstunden zusammen. Vor Wüsts Pensionierung vereinbarten das Gesundheitsdepartement von Regierungsrätin Heidi Hanselmann und Wüst eine Abgeltung in der Höhe eines Jahressalärs von 238'370.60 Franken - "mit Zustimmung des Personalamtes", wie die St.Galler Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt.

Nachdem diese Zahlung an Roman Wüst den Weg an die Öffentlichkeit gefunden hatte, fegte ein Sturm der Empörung über die Beteiligten hinweg - bis Wüst schliesslich den gesamten Betrag zurückzahlte. Nun zieht die Finanzkommission des Kantonsrates diverse Schlüsse aus der Affäre.

Künftig soll Regierung zuständig sein
"Im Vordergrund steht die Führungsverantwortung der zuständigen Departementsvorsteherin", heisst es im Fazit der Finanzkommission. Unabhängig davon, wie besonders das Vertrauensverhältnis zum Generalsekretär gewesen sei, "gehört es zur Führungsverantwortung der Vorgesetzten, das Zeitmanagement ihrer Direktunterstellten hinsichtlich Ferien und Arbeitszeiten zu kontrollieren und entsprechende Massnahmen durchzusetzen".

Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass inskünftig die Regierung zuständig sein soll für eine Regelung zur Abgeltung von Zeitguthaben bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses eines Generalsekretärs.

Regelmässige Mehrarbeit erwartet

Vom Kaderpersonal ab einer bestimmten Lohnsumme darf gemäss der Mitteilung erwartet werden, dass regelmässig Mehrarbeit geleistet wird, ohne dass dafür Ferienansprüche entstehen. Die Finanzkommission ruft die Regierung dazu auf, durch einheitliche Vorgaben auf der Grundlage der personalrechtlichen Erlasse dafür zu sorgen, dass im Kaderbereich keine übermässigen Zeitguthaben entstehen.

"Rechtlich nicht durchsetzbar"
Für die Finanzkommission steht des Weiteren fest, dass die Roman Wüst zugestandene und schliesslich von ihm zurückbezahlte Entschädigung zwar rechtmässig war. "Allerdings wäre ein Teil der Entschädigung rechtlich nicht durchsetzbar gewesen", schreibt sie. "Deshalb stellt die Finanzkommission fest, dass angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons diese Auszahlung als Beispiel für einen wenig haushälterischen Umgang mit den finanziellen Mitteln bezeichnet werden muss."

Keine rechtlichen Schritte angedroht
Im Übrigen würdigt die Finanzkommission auch die Verdienste des ehemaligen Generalsekretärs, der 33 Jahre in verantwortungsvoller Position für den Kanton St.Gallen gearbeitet habe. Sie stellt zudem fest, dass Wüst zwar gestützt auf die Erklärungen der Personaldienste durchaus eine Erwartungshaltung für eine Abgeltung hatte. Eine solche hat er gemäss der Mitteilung jedoch nicht in einer bestimmten Höhe eingefordert - und schon gar nicht ein Mehrfaches des schliesslich ausbezahlten Betrages, wie in den Medien dargestellt worden sei. Auch rechtliche Schritte habe Wüst nicht in Aussicht gestellt.

"Die Finanzkommission hat sich über die Zeitguthaben in allen Departementen orientieren lassen und wird dieser Thematik weiterhin die gebotene Aufmerksamkeit schenken", heisst es im Communiqué weiter. Zusammenfassend stellt die Finanzkommission fest, dass die Werkzeuge für das Controlling in diesem Bereich durchaus vorhanden seien. Sie sieht aber Handlungsbedarf bei einheitlichen Vorgaben und vor allem bei der Überprüfung der geltenden Regeln im Zusammenhang mit Ferien und Mehrarbeit im Kaderbereich. (pd/dwa)