ST.GALLEN: Baubewilligung für "UG 25"

Die Baubewilligung für den Ausbau des Parkhauses "UG 25" (ehemals "UG 24") liegt vor. Das teilte die Baubewilligungskommission gestern mit. Der Baubeginn verzögert sich jedoch um ein Jahr und erfolgt erst Mitte 2017.

David Gadze
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Das Parkhaus «UG 25» am Unteren Graben soll unterirdisch um sechs Etagen und um 531 auf insgesamt 741 Parkplätze vergrössert werden. (Bild: Urs Bucher)

Das Parkhaus «UG 25» am Unteren Graben soll unterirdisch um sechs Etagen und um 531 auf insgesamt 741 Parkplätze vergrössert werden. (Bild: Urs Bucher)

ST.GALLEN. Das grösste Parkhaus der Stadt, das zum «UG 25» ausgebaute ehemalige «UG 24», ist der Realisierung einen weiteren Schritt näher gekommen: Nachdem im April der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) als letzter von vier Einsprechern die Einsprache zurückgezogen hat (Tagblatt vom 20. April), liegt nun die Baubewilligung vor. Das teilte die städtische Baubewilligungskommission gestern mit. Die Baubewilligung wird in den kommenden Tagen eröffnet. Ab dann läuft eine 14tägige Rekursfrist.

Baubeginn ein Jahr später

Iso Senn, Verwaltungsrat und Projektleiter der Bauherrin Senn Resources AG, zeigt sich «erfreut über den Entscheid der Baubewilligungskommission», weiter will er ihn nicht kommentieren. «Nach Vorliegen des Beschlusses» will er in den kommenden Tagen zusammen mit dem VCS über die Details informieren.

Geplant war, diesen Sommer mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Tiefgarage soll um 531 auf insgesamt 741 Parkplätze vergrössert werden, davon 192 öffentlich bewirtschaftete (heute 92). Da der Baubeginn wegen des massiven Eingriffs in den Unteren Graben während der Sommerferien erfolgen muss, ist er nun für 2017 vorgesehen.

Beidseitiges Entgegenkommen

Auch der VCS will sich nicht zum Entscheid der Baubewilligungskommission äussern und verweist auf die anstehende Medieninformation. Man habe mit der Senn Resources AG in mehreren Punkten eine Vereinbarung treffen können, sagt Daniel Rüttimann, Geschäftsführer der VCS-Sektion St. Gallen-Appenzell. Für den Rückzug der Einsprache habe es ein «beidseitiges Entgegenkommen» gebraucht.

Die Einsprache des VCS vom vergangenen Sommer richtete sich gegen die Lösung für den Langsamverkehr während der Bauzeit, aber auch danach. Ausserdem beanstandete der VCS die Zahl der neuen Parkplätze. Mitte April teilten beide Parteien mit, es werde Verbesserungen für den Langsamverkehr geben.

Offen bleibt die Frage, ob es sich beim Rückzug der Einsprache um ein taktisches Vorgehen des VCS handelt. Denn indem man die «Kröte UG 25» schluckt, macht man den Weg frei für die Erweiterung des Parkhauses. Das Baugesuch für eine Tiefgarage am Schibenertor bleibt indes weiterhin durch Einsprachen blockiert. Der VCS, der beim Schibenertor nicht zur Einsprache legitimiert war, hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er gegen das geplante neue Parkhaus im Stadtzentrum ist. «Wir können nur hoffen, dass der <UG25>-Entscheid Folgen haben wird. Letztlich sind es zwei voneinander unabhängige Projekte mit separaten Bewilligungsverfahren», sagt Rüttimann.

Vorzügliche Gestaltung verlangt

Ernst Michel, Leiter des Amtes für Baubewilligungen, gewährt einen Einblick in die Auflagen der Baubewilligungskommission. Eine davon betrifft die Gestaltung der «Nische» mit den Tanksäulen und dem Shop. Die Tankstelle wird vom Trottoir räumlich abgetrennt und über die Einfahrt in die Tiefgarage beziehungsweise über Stufen für Fussgänger erschlossen werden. «Die Gestaltung der Wände, der Treppe und die Beleuchtung müssen vorzüglich sein.»

Zahl der Parkplätze bestimmen

Ein weiterer Punkt betrifft die Zahl der Parkplätze und die Art der Bewirtschaftung. Je nachdem, wie viele oberirdische Parkplätze im Bereich Marktplatz/Blumenmarkt, in der nördlichen Altstadt und rund um das Platztor aufgehoben werden, werden entsprechend viele öffentliche Parkplätze im «UG 25» kompensiert. Diese Zahl ist noch nicht bekannt, da die Rekurse gegen die Parkplatzaufhebungen derzeit beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons beziehungsweise beim Verwaltungsgericht hängig sind.