In einem Vorstoss aus dem St.Galler Kantonsrat wird nachgefragt, wie sich die lukrativen Zusatzversicherten zwischen öffentlichen und privaten Spitälern aufteilen. Es gebe Anreize, vor allem solche Patienten anzuziehen, um Gewinne zu erzielen, lautet die Kritik.
Seit 2012 müssen die Kantone 55 Prozent der Spitalkosten übernehmen - unabhängig davon, ob die Behandlung in einem öffentlichen oder in einem Privatspital stattfindet. Einziges Kriterium ist die kantonale Spitalliste, die regelmässig überprüft wird.
Seit der Einführung des Systems befürchten Kritiker, dass die Privatspitäler vor allem auf die lukrativen Zusatzversicherten setzen - und gleichzeitig die Angebote für allgemein Versicherte klein halten.
Klarheit dazu verlangt nun Peter Hartmann, Chef der SP-Grünen-Fraktion im Kantonsrat. In einem Vorstoss will er von der Regierung unter anderem wissen, wie sich in den Listenspitälern der Anteil der allgemein- und zusatzversicherten Personen seit 2012 entwickelt habe.
Zusätzliche Verdienstmöglichkeiten
Bei Personen mit Zusatzversicherungen bestünden für die Spitäler verschiedenste zusätzliche «Verdienstmöglichkeiten», argumentiert der SP-Kantonsrat in seinem Vorstoss, den er im Februar eingereicht hat.
Es gebe Anreize, «zusatzversicherte Personen anzuziehen und so Gewinne zu erzielen», schrieb er. Damit sei auch erklärt, wieso vor allem Privatspitäler einen hohen Anteil an zusatzversicherten Personen stationär versorgen.
Die öffentlichen Spitäler seien bei diesem System zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit aber ebenfalls «auf einen gerechtfertigten Anteil» an Zusatzversicherten angewiesen. Sie müssten schliesslich «die kostenintensive Grundversorgung» sicherstellen.
Als Voraussetzung für die Aufnahme auf die Spitalliste könnten beispielsweise das Angebot eines Notfalldienstes oder ein bestimmter Anteil an allgemein versicherten Personen festgelegte werden, argumentiert Hartmann. Er will von der Regierung wissen, ob es solche Auflagen für Listenspitäler gebe.
Der Vorstoss ist noch nicht beantwortet. (sda)