St. Gallen passt Stipendien dem Konkordat an

Das Stipendienkonkordat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ist seit 1. März 2013 in Kraft; zwölf Kantone haben den Beitritt bereits beschlossen. Diese verpflichten sich, die im Konkordat festgehaltenen Grundsätze und Mindeststandards in ihr Stipendienrecht zu übernehmen.

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Das Stipendienkonkordat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ist seit 1. März 2013 in Kraft; zwölf Kantone haben den Beitritt bereits beschlossen. Diese verpflichten sich, die im Konkordat festgehaltenen Grundsätze und Mindeststandards in ihr Stipendienrecht zu übernehmen.

Gesetzesänderungen nötig

Der St. Galler Kantonsrat hatte die Regierung im September 2012 beauftragt, eine Vorlage für den Beitritt St. Gallens zum Konkordat vorzubereiten. Verbunden mit der Auflage, der Beitritt müsse kostenneutral erfolgen. Gemäss Mitteilung der Regierung sind «marginale Änderungen des Stipendiengesetzes im Bereich des stipendienrechtlichen Wohnsitzes» nötig. Mit dem Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen ist deshalb ein III. Nachtrag zum Stipendiengesetz notwendig. Verschiedener Anpassungen bedarf zudem die Stipendienverordnung.

Harmonisierung unbestritten

Im Rahmen einer Vernehmlassung hatten die politischen Parteien und weitere Kreise die Möglichkeit, zum Konkordatsbeitritt sowie zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen Stellung zu nehmen. Die Rückmeldungen waren grossmehrheitlich positiv. Der Beitritt des Kantons St. Gallens zum Stipendienkonkordat wird in nahezu allen Stellungnahmen unterstützt. Unbestritten ist insbesondere der Bedarf für eine formelle Harmonisierung des Stipendienrechts der Kantone.

Aufgrund der positiven Beurteilung hat die Regierung die Vorlage weitgehend unverändert verabschiedet. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Novembersession beraten. Der Vollzugsbeginn ist für den 1. August 2015 geplant. (red.)