Eine härtere Regelung bei den Ergänzungsleistungen, eine Mindeststeuer für Unternehmen, Gebühren für Berufsbildnerkurse: Der St. Galler Kantonsrat setzt das jüngste Sparprogramm um.
ST. GALLEN. Das Entlastungsprogramm, das der St. Galler Kantonsrat im vergangenen Jahr verabschiedet hat, macht eine Reihe von Gesetzesanpassungen nötig. Diese hat das Parlament gestern in Angriff genommen.
Zu reden gibt eine Änderung bei den Ergänzungsleistungen: Zur Bemessung der Ergänzungsleistungen für IV-Bezüger, die in einem Heim wohnen, wurden bisher 7 Prozent des Reinvermögens der Person angerechnet. Im Entlastungsprogramm ist eine Erhöhung auf 20 Prozent vorgesehen. Dagegen wehrt sich die Ratslinke. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hätten im Jahr 2012 dem Sparen bei Ergänzungsleistungen eine Abfuhr erteilt», sagt Meinrad Gschwend (Grüne): «Wenn wir diese Massnahme absegnen, übergehen wir das Volk.» Dennoch tritt das Parlament mit 73 zu 30 Stimmen auf die Vorlage ein.
Umstritten ist auch ein Bezug von 42 Millionen Franken aus dem besonderen Eigenkapital des Kantons zur Deckung von Spitalkosten. Die vorberatende Kommission stellt sich gegen diese Massnahme – SVP-, FDP- und GLP-BDP-Fraktion folgen ihr. Diese «Kasse» dürfe nicht angetastet werden, so die Gegner. Erika Häusermann (GLP) spricht von einem «Sündenfall erster Güte». Das besondere Eigenkapital war bisher zur Finanzierung von Gemeindefusionen und für Steuererleichterungen zugunsten der Bevölkerung reserviert. Die Befürworter, SPG und CVP, votieren dennoch für diesen «einmaligen» Bezug, um das freie Eigenkapital des Kantons zu schonen. Schliesslich entscheidet sich der Rat mit 63 zu 54 Stimmen gegen die Massnahme – was bedeutet, dass die 42 Millionen nun aus dem freien Eigenkapital bezogen werden.
Weiter diskutiert der Rat über eine neue Mindeststeuer für Unternehmen: Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sollen ab dem fünften Jahr nach ihrer Gründung eine Mindeststeuer von 800 Franken auf Gewinn und Kapital zahlen. Mike Egger (SVP) wendet ein, die Massnahme schwäche den Wirtschaftsstandort. Zudem handle es sich nicht um eine Sparmassnahme, sondern um eine Erhöhung der Einnahmen, weshalb die Mindeststeuer abzulehnen sei. Finanzdirektor Martin Gehrer entgegnet, die Regelung ziele auf den Abbau der zahlreichen «Registerleichen» – Unternehmen, die zwar inaktiv seien, aber einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand verursachen würden. «Es müsste unserer Wirtschaft sehr schlecht gehen, dass sie eine Mindeststeuer von einigen hundert Franken nicht verkraften könnte.» Der Rat folgt dem Vorschlag der Regierung mit 80 zu 35 Stimmen.
Auch die Wiedereinführung von Gebühren für die kantonalen Berufsbildnerkurse findet, trotz kritischer Stimmen aus SVP und FDP, eine Mehrheit im Parlament. Zudem wird der Kantonsbeitrag für die katholische Kantonssekundarschule Flade definitiv gestrichen.