In einer Einfachen Anfrage über öV-Kosten für Schulklassen ging eine Stadtparlamentarierin von einer falschen Annahme aus.
Auf dem Netz der VBSG können städtische Schulklassen den Bus in der Zone 10 gratis benützen, wenn sie in Begleitung einer Lehrperson sind. Von dieser Annahme ging Marie-Theres Thomann-Seiz in ihrer Einfachen Anfrage an den Stadtrat aus. Anscheinend gelte diese Regelung für andere Verkehrsmittel wie Postauto oder SBB nicht. Die SP-Parlamentarierin wollte deshalb wissen, ob es im Tarifverbund Absprachen für die Benutzung der verschiedenen Verkehrsmittel innerhalb der Zone 10 für Schulklassen gebe.
Auf dem Netz des Tarifverbunds Ostschweiz können Schulklassen grundsätzlich nicht gratis fahren, widerlegt der Stadtrat in seiner Antwort die Annahme von Thomann-Seiz. Auch wenn sie in Begleitung einer Lehrperson unterwegs sind, können sie Busse und Bahnen nicht gratis benutzen, auch nicht in der Zone 10. Dies sei schon vor Inkrafttreten des integralen Tarifverbundes so geregelt gewesen.
Im Tarifverbund gelte der Grundsatz, dass es keine Gratisfahrten gebe, schreibt der Stadtrat in seiner Antwort weiter. Alle Transportleistungen müssen bezahlt werden. Die städtischen Schulklassen können innerhalb der Zone 10 sowohl die Busse der VBSG als auch alle weiteren Transportmittel des öffentlichen Verkehrs zum selben Tarif benützen. Die ausgeführten Fahrten werden erfasst und von den VBSG der Direktion Schule und Sport zu einem Sondertarif jährlich in Rechnung gestellt.
Im Tarifverbund gebe es klare Regelungen, wie Fahrten von Gruppen und Schulklassen zu handhaben seien. Auch wenn Schulklassen den öffentlichen Verkehr für den Unterricht benützen, ist die Fahrt nicht gratis, schreibt der Stadtrat. Allerdings komme ein stark vergünstigter Gruppentarif zur Anwendung. Die «Gruppenfahrkarten für Schulklassen» können über das Schulamt bestellt werden. Diese werden den Schulen aufgrund ihres Bedarfs abgegeben und in Rechnung gestellt. (ybu)