Der Stadtrat beantwortet eine Einfache Anfrage des CVP-Stadtparlamentariers Beat Rütsche zu einer früheren Bekanntgabe von Klasseneinteilungen. Der Stadtrat stellt das Kindeswohl in den Vordergrund.
Im Moment warten die Eltern der Stadtsanktgaller Schulkinder gespannt auf die Klasseneinteilungen und Stundenpläne für das erste Semester des Schuljahres 2016/2017. Diese landen in den nächsten Wochen in den Briefkästen. Beat Rütsche, CVP-Stadtparlamentarier, findet, das sei zu spät. Er reichte darum im Februar dieses Jahres eine Einfache Frage zu diesem Thema ein.
Der Stadtrat antwortet nun auf die Einfache Anfrage des Christlichdemokraten, die Stundenplanung setze eine abgeschlossene Personal- und Klassenplanung voraus. Da die Arbeitsverhältnisse mit Lehrpersonen beidseitig bis Ende April gekündigt werden könnten, seien die Lehrerteams erst nach den Neuwahlen im Mai bekannt. Bis dahin könnten mit Lehrerinnen und Lehrern, die an mehren Schulen angestellt seien, keine Vereinbarungen über die Pensen, die zeitliche Verfügbarkeit und die zu unterrichtenden Fächerkombinationen getroffen werden, antwortet der Stadtrat.
Dies gelte auch für die Koordination des Einsatzes von Fach- und Klassenlehrpersonen, was aufwendige Absprachen erfordere. Erst wenn die Personalplanung habe abgeschlossen werden können, folge die Klassenplanung, heisst es weiter in der Antwort des Stadtrates.
Erst Ende Mai sei absehbar, welche Schülerinnen und Schüler das dritte Grundschuljahr absolvierten. Kinder, deren weitere Beschulung durch den Schulpsychologischen Dienst abgeklärt werden müsse, sollten einen möglichst grossen zeitlichen Entwicklungsfreiraum erhalten. Eine Vorverschiebung des Entscheidungszeitpunktes schwäche die Position des Kindes im Abklärungsprozess. Je näher die Schülereinteilung an den neuen Schuljahresbeginn rücke, umso eher könnten Fehlzuteilungen, ungleiche Klassenzusammensetzungen quantitativer und qualitativer Art vermieden werden.
Rütsche geht es mit seiner Anfrage auch darum, dass Eltern möglichst früh wissen, an welchen Nachmittagen ihre Kinder frei haben, damit Doppelverdiener eine ausserfamiliäre Betreuung organisieren können. (dwi)