SARGANS: Sarganser Kantistreit: Alles bleibt vertraulich

An der Kantonsschule Sargans schwelt ein Konflikt zwischen einem Lehrer und der Schulleitung. Die Administrativuntersuchung ist abgeschlossen - der entsprechende Bericht bleibt aber unter Verschluss.

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An der Kantonsschule Sargans gibt es Probleme, die sich um einen Mathematiklehrer drehen. (Bild: Ralph Ribi)

An der Kantonsschule Sargans gibt es Probleme, die sich um einen Mathematiklehrer drehen. (Bild: Ralph Ribi)

SARGANS. "Entwürdigend, kränkend, demütigend": Ein langjähriger Lehrer an der Kantonsschule Sargans wählte harsche Worte, als er im Januar 2015 an die Öffentlichkeit ging. Zu jenem Zeitpunkt unterrichtete er schon seit einigen Monaten nicht mehr an der Schule. Ihm war von der Schulleitung ein zu hohes und nicht schülergerechtes Niveau vorgeworfen worden.

Nun ist die Administrativuntersuchung gegen den Rektor und die Lehrperson abgeschlossen, welche der Erziehungsrat und das Bildungsdepartement im August 2015 in Auftrag gegeben hatten. "Der Schlussbericht zur Administrativuntersuchung dient als Grundlage zur Erledigung mehrerer hängiger Rechtsverfahren. Er ist deshalb und mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten vertraulich", schreibt die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung.

Strafanzeige gegen Rektor
Gegenstand der Administrativuntersuchung war die Klärung der Frage, ob die Mitarbeitenden Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt haben. "Nicht Gegenstand sind die allfällige personal-, zivil- oder strafrechtliche Würdigung der geklärten Faktenlage und die daraus abzuleitenden Rechtsfolgen", wie es im Communiqué heisst. Diese Beurteilung liege nach Abschluss der Untersuchung in der Kompetenz der dafür zuständigen gerichtlichen und behördlichen Instanzen.

Die Lehrperson hatte einerseits gegen den Rektor Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft eröffnete nach einem entsprechenden Ermächtigungsverfahren gegen den Rektor eine Strafuntersuchung zur Klärung eines allfälligen Amtsmissbrauchs oder einer Amtsgeheimnisverletzung. Bei Verwaltungsgericht erhob die Lehrperson zudem eine personalrechtliche Klage zur Feststellung einer angeblichen rechtswidrigen Verletzung der Persönlichkeit.

Erziehungsrat muss entscheiden
Beide Verfahren wurden gemäss der Mitteilung mit Blick auf die Administrativuntersuchung sistiert. Sie können nun auf der Grundlage des Schlussberichts aus der Administrativuntersuchung wieder aufgenommen und zum Abschluss geführt werden. Über allfällige Konsequenzen gegenüber dem Rektor hat der Erziehungsrat als dessen Wahlbehörde zu befinden. (pd/red.)