THAL. Entlang des Dorfbachs sowie nahe des Schulhauses Bild wurden vor kurzen Bäume gerodet. Dies habe in der Bevölkerung Reaktionen ausgelöst, heisst es in einer Mitteilung des Gemeinderates. Die Rodungen stünden in Zusammenhang mit dem Gewässerprojekt «Ausbau Dorfbach Thal».
THAL. Entlang des Dorfbachs sowie nahe des Schulhauses Bild wurden vor kurzen Bäume gerodet. Dies habe in der Bevölkerung Reaktionen ausgelöst, heisst es in einer Mitteilung des Gemeinderates. Die Rodungen stünden in Zusammenhang mit dem Gewässerprojekt «Ausbau Dorfbach Thal». Dieses hat die Kantonsregierung im April bewilligt. Ebenfalls bewilligt hat der Kanton den Bau einer neuen Brücke über den Dorfbach und die Höhe der Kantonsbeiträge ans Gewässerprojekt und den Brückenneubau festgelegt.
Der Dorf-, der Gstalden- und der Freibach wiesen hydraulische und bauliche Defizite auf, die beim Hochwasser vom 1. September 2002 sichtbar geworden seien. Darüber sei mehrfach orientiert worden, schreibt der Gemeinderat. Die nun ausgeführten Rodungen erfolgten wegen des zu erwartenden Lärms während den Frühlingsferien. Die Bauarbeiten im Gebiet «Güetli», zwischen dem katholischen Pfarreiheim und der Einmündung Gstalden-/Freibach, starten voraussichtlich im Juli. Nähere Informationen sollen vor Baubeginn folgen.
In unregelmässigen Abständen werden die Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaikanlagen von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid angepasst. Wie der Gemeinderat mitteilt, ist die nächste Absenkung auf den 1. Oktober festgelegt. Erfahrungsgemäss herrscht auf ein solches Datum hin immer Stosszeit, da neue Anlagen von selbständigen Stromproduzenten ans öffentliche Verteilnetz angeschlossen werden müssen.
Der Gemeinderat wies darauf hin, dass die ordentlichen Bewilligungsverfahren sechs bis acht Wochen dauern. Zudem sind Photovoltaik-Anlagen im Ortsbildschutzgebiet bewilligungspflichtig, grundsätzlich können nur «Indachanlagen» bewilligt werden. Der Beizug der Denkmalpflege bleibt dort vorbehalten. Anlagen im übrigen Gemeindegebiet sind meldepflichtig. Das Verfahren wird kostenlos bearbeitet. (Gk./ast)