Richterwahlen werden angepasst

Das Kantonsparlament möchte einen «Mangel» im heutigen Wahlsystem für Richter korrigieren. Es heisst eine Motion der Rechtspflegekommission gut.

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Das Kantonsparlament möchte einen «Mangel» im heutigen Wahlsystem für Richter korrigieren. Es heisst eine Motion der Rechtspflegekommission gut. Diese hatte beantragt, den Modus der Richterwahlen anzupassen: So sollen künftig hauptamtliche und nebenamtliche Richterinnen und Richter in getrennten Wahlen bestimmt werden; heute gilt dies nur für die Präsidenten. Künftig wird es bei Wahlen drei Kategorien Richter geben: Präsident, hauptamtliche Richter, nebenamtliche Richter. Die Regierung wird eine entsprechende Gesetzesänderung ausarbeiten. (rw)