REGION: Steuererklärung: Jeder Zweite macht's elektronisch

Bis Ende März müssen Privatpersonen im Kanton St. Gallen ihre Steuererklärungen einreichen. Bei Fristverlängerungen und elektronischer Eingabe sind klare Tendenzen erkennbar.

Laura Widmer
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Weniger als die Hälfte der Bürger im Kanton St. Gallen füllt die Steuererklärung noch von Hand aus. (Bild: Benjamin Manser)

Weniger als die Hälfte der Bürger im Kanton St. Gallen füllt die Steuererklärung noch von Hand aus. (Bild: Benjamin Manser)

Laura Widmer

laura.widmer@tagblatt.ch

Die Frist läuft: Bis am 31. März müssen Privatpersonen ihre Steuererklärung einreichen. Einige freuen sich über das Ausfüllen und haben die notwendigen Dokumente schnell zur Hand, andere müssen sich Zinsbescheinigungen und Lohnabrechnung mühsam zusammensuchen. Möchte man es sich einfacher machen, nimmt man einen Treuhänder zur Seite. Wer glaubt, seine Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen zu können, kann eine Fristverlängerung eingeben. Das ist elektronisch auf sämtlichen Plattformen bis hin zum Smartphone möglich. Wer die Fristverlängerung elektronisch eingibt, muss keine Begründung dafür abgeben. Erfolgen Gesuche telefonisch, schriftlich oder direkt bei der Gemeinde, werden diese in der Regel ebenfalls ohne Erklärung akzeptiert.

Gemäss der Praxis des Steueramts des Kantons St. Gallen werden verschiedene Gründe für einen Aufschub angeführt: So sind Unterlagen noch nicht vollständig vorhanden, eine noch offene Erbschaft steht an oder eine Rechtsstreitigkeit ist hängig. Auch eine berufliche oder private Abwesenheit wird als Grund genannt. Zwingend begründet werden muss ein Gesuch gemäss dem Steueramt Häggenschwil, wenn es über den 31. Oktober hinausgeht.

Computerprogramm hilft beim Ausfüllen

In vielen Bereichen des täglichen Lebens stellen Online-Dienste eine Ergänzung zu den bestehenden Angeboten dar. Rechnungen können übers E-Banking abgewickelt werden, der Lebensmittel- und Kleidungskauf ist übers Internet möglich. Auch im Steuerwesen schreitet die Technologisierung voran. Viele der Dienste, welche einen Gang auf die Gemeinde nötig machten, können elektronisch abgerufen werden. Auch die Steuererklärung kann mit Hilfe eines Computerprogramms ausgefüllt werden. Dieses wird laufend optimiert und führt Nutzer schrittweise durch das Ausfüllen der Steuererklärung. Diese Gründlichkeit zeigt sich im Ergebnis: «Die Steuererklärungen werden elektronisch eher besser ausgefüllt», sagt Siglinde Rosenfeld vom Steueramt Mörschwil.

Im vergangenen Jahr nutzten 54 Prozent der steuerpflichtigen Personen im Kanton St. Gallen dieses Angebot und füllten ihre Steuererklärung elektronisch aus. Diese Zahl hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen, wie Heinz Baumgartner vom kantonalen Steueramt bestätigt. Die meisten Gemeinden geben selbst keine Auskunft zu den Steuererklärungen, sondern verweisen stattdessen an den Kanton. «Wir halten uns an die Richtlinien», heisst es.

Häggenschwil hat mit 59 Prozent elektronisch ausgefüllter Steuererklärungen den Spitzenplatz der Gemeinden in der Region inne. Muolen liegt mit 45,8 Prozent unter den hintersten fünf Gemeinden im Kanton. Durchschnittlich ist Mörschwil mit rund 54,6 Prozent.

Fristverlängerungen häufen sich

Ob in Berg mit 450 steuerpflichtigen Personen oder Wittenbach mit deren rund 5700: die Zahl der Fristverlängerungen steigt überall im Kanton. In der Gemeinde Häggenschwil gibt es rund 750 Steuerpflichtige. 2017 wurden gemäss dem Steueramt Häggenschwil insgesamt 373 Fristverlängerungsgesuche eingereicht. Tendenziell würden auch Fristverlängerungsgesuche verstärkt elektronisch eingereicht, sagt Siglinde Rosenfeld von der Gemeinde Mörschwil. In ihrer Gemeinde werden rund 62 Prozent der Gesuche elektronisch eingereicht. Zum Vergleich: In Gaiserwald lag der Anteil elektronischer Fristverlängerungsgesuche mit 1617 bei rund 70 Prozent – ein hoher Wert.

Wer beim Ausfüllen Mühe bekundet, kann sich an das Steueramt seiner Gemeinde wenden. Deren Mitarbeiter geben bei Unklarheiten oder Fragen zur Steuererklärung Auskunft. «Besonders Fragen darüber, was alles von den Steuern abgezogen werden kann, kommen häufig vor», sagt Siglinde Rosenfeld. Ein frühzeitiges Einreichen lohnt sich: Auf den Gemeinden werden die Steuerveranlagungen nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Bürgerinnen und Bürger haben so auch ihre Abrechnung schneller auf dem Tisch.