Quartierverein kämpft weiter

Die Appenzeller Bahnen haben im Sommer zwei Bahnübergänge in der Nähe des Güterbahnhofs geschlossen. Der Quartierverein findet, zu Unrecht. Jetzt soll das Bundesamt für Verkehr entscheiden.

Elisabeth Reisp
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Einer der Bahnübergänge kurz nach der Sperrung im Sommer. (Bild: Olivia Hug)

Einer der Bahnübergänge kurz nach der Sperrung im Sommer. (Bild: Olivia Hug)

Im vergangenen Sommer haben die Appenzeller Bahnen (AB) an der Güterbahnhofstrasse zwei Bahnübergänge gesperrt (das Tagblatt berichtete). Gegen diese Massnahmen sind beim Bundesamt für Verkehr (BAV) Einsprachen eingegangen, unter anderem auch vom Quartierverein Tschudiwies-Centrum. Die Appenzeller Bahnen haben dazu Stellung genommen. Gegen diese Stellungnahme haben gemäss Quartiervereinspräsident Alfred Mallepell wiederum 16 Einsprecher eine Replik eingereicht. Auch der Quartierverein.

«Sichtdistanz genügt»

Die Einsprecher wehren sich insbesondere gegen die Argumente, dass die Sichtdistanz nicht ausreiche und dass eine Sperre nur mit einer kostspieligen Lichtanlage verhindert werden könnte. «Wir haben die Sichtdistanz überprüft und kommen auf ganz andere Werte als die AB», sagt Mallepell. Die Sichtweite beim Übergang Güterbahnhofstrasse und Schlosserweg betrage nach ihren Messungen Richtung Westen etwa 180 Meter und gegen Osten sogar 230 Meter. «Und nicht wie die AB behaupten nur 130 Meter», sagt Mallepell. Ein anderer Einsprecher moniert, dass die AB in ihrer Stellungnahme argumentieren, sie hätten angesichts der hohen Kosten einer Lichtsignalanlage die Übergänge gesperrt. Der Einsprecher kontert, dass gemäss Eisenbahnverordnung an Übergängen, die nur für Fussgänger geöffnet seien und über genügende Sichtweiten verfügten, ein Andreaskreuz als einziges Signal genügen würde. «So haben wir es auch an etlichen Übergängen in Teufen gesehen», sagt Mallepell.

Leute steigen über Zaun

Der jetzige Zustand mit dem Zaun davor sei nicht haltbar, sagt Mallepell. Einen Personenunfall an einem der beiden Übergänge habe es nie gegeben. «Jetzt aber trampeln die Leute den Zaun nieder und steigen verbotenerweise darüber.» Mallepell befürchtet jetzt eher einen Unfall, denn die Lokführer würden an dieser Stelle nicht mehr mit Fussgängern rechnen.

Die Frist für die Einreichung einer Replik ist gestern abgelaufen. «Jetzt muss das BAV entscheiden», sagt Mallepell. Die nächst höhere Distanz wäre das Bundesverwaltungsgericht.