Ortsbegehung würde alles klären

Anwohner kämpfen weiter Ausgabe vom 1. Dezember 2015

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Im Artikel wird orientiert, dass der Streit um die Mobilfunkantenne in die nächste Runde geht. Viele Leute mögen denken, dass das eine sinnlose Zwängerei sei. Die Sache hat aber einen tieferen Hintergrund, und dazu möchte ich mich wie folgt äussern: Mitte September 2013 hatten wir durch einen Hinweis unseres Fachberaters nachweisbar festgestellt, dass die Datenblätter der Salt, welche als Grundlage zur Berechnung der Feldstärken dienen, erhebliche Höhenmessfehler enthalten. Unsere diesbezügliche Einsprache wurde vom Baudepartement und jetzt auch vom Verwaltungsgericht unter den Teppich gekehrt mit der Begründung, die Fehler seien nicht genügend bewiesen. Höhenmessfehler beweist man nicht mit verbalen Floskeln, sondern mit Hilfe eines Messbandes und durch Besichtigung an Ort und Stelle. Aber keine der Instanzen hat sich hierher bemüht, um sich über die wahren Verhältnisse zu informieren. Entschieden wurde ausschliesslich am Schreibtisch. Trotzdem erheben beide den Anspruch, Recht zu sprechen. Wenn schweizerische Rechtsprechung so funktioniert, dann befand ich mich 80 Jahre lang über ein wesentliches Merkmal unserer Demokratie in einem grandiosen Irrtum! Die Wahrheitsfindung hat nicht nur arg gelitten, sie fand überhaupt nicht statt.

Im August 2013 fand wohl ein Augenschein zusammen mit dem Baudepartement statt; damals hatten wir aber den Fehler noch nicht erkannt. Etwas verspätet, aber noch rechtzeitig zum gesetzten Termin im November 2013, wurde die Einsprache erhoben. Eine Besichtigung vor Ort würde innert Minuten alles klären. Wir verstehen nicht, weshalb man uns diesen kleinen Schritt kategorisch verweigert. So ruht nun unsere Hoffnung eben auf dem Bundesgericht.

Hans Rissi

Am Gozenberg 16a, 9200 Gossau