THAL. Der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen hat im Rekurs vom 28. Juni 2013 bezüglich Lagerausschluss von fünf Primarschülern entschieden, dass das Vorgehen der Schule Thal rechtens war. Anfang Mai 2013 war es zu Streitigkeiten zwischen sechs Schülern gekommen.
THAL. Der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen hat im Rekurs vom 28. Juni 2013 bezüglich Lagerausschluss von fünf Primarschülern entschieden, dass das Vorgehen der Schule Thal rechtens war. Anfang Mai 2013 war es zu Streitigkeiten zwischen sechs Schülern gekommen. Um eine störungsfreie Durchführung des bevorstehenden Klassenlagers gewährleisten zu können, verfügte die Schulbehörde den Lagerausschluss von fünf Schülern. Der Schule wurde seitens der Rekurrenten Konflikt-unfähiges Verhalten vorgeworfen. Der Erziehungsrat wies diesen Rekurs gemäss Mitteilung der Schule ab. Er hält in seiner Begründung fest, dass der Ausschluss bei der empfindlichen Konstellation eines solchen Vorfalls vor Lagerbeginn für die Erreichung des angestrebten Ziels einer ungestörten Lager-Durchführung verhältnismässig war. Schulratspräsident Heinz Herzog betrachtet die Angelegenheit mit dem Entscheid des Erziehungsdepartements erledigt, mit den betroffenen Eltern werde das Gespräch gesucht. (SRT/red.)