KREISGERICHT: Unter Drogen am Steuer

Ein junger Schweizer war ins Auto gestiegen, obwohl er vorher Drogen konsumiert hatte. Ausserdem verkaufte er Kokain, um seine Sucht zu finanzieren. Das Gericht hat ihn zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

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Der 23-jährige Mann, der vergangene Woche vor dem Kreisgericht St. Gallen stand, begann früh, Drogen zu konsumieren. Nachdem er erneut der Sucht verfallen war, begann er im November 2015 Kokain auch zu verkaufen. In der Regel waren es Mengen im Portionenbereich, die er im Rheintal oder an Partys unbekannten Personen oder ausgewählten Kollegen für 50 Franken pro Portion übergab. Innerhalb eines Jahres verkaufte er so ungefähr 100 Gramm der Droge.

Von der Polizei mit 44 Gramm Kokain erwischt

Ende 2016 kaufte der junge Schweizer in der Kreuzbleiche in St. Gallen für 3000 Franken von einem unbekannten Dealer 44 Gramm Kokain. Er beabsichtigte, etwa die Hälfte selber zu konsumieren und die andere Hälfte zu veräussern. Damit machte er sich der schweren Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig.

Nachdem er am Abend Kokain konsumiert hatte, wollte er am frühen Morgen danach mit seinem Auto vom Casino St. Gallen ins Rheintal fahren. Er wurde auf der Rorschacher Strasse von der Polizei angehalten. Man stellte in seinem Blut eine Kokainkonzentration von mindestens 100 Mikrogramm pro Liter fest. Der Grenzwert liegt bei 15 Mikrogramm.

Bei der Hausdurchsuchung fanden die Untersuchungsbehörden dann auch noch eine Softair-Waffe, die der Beschuldigte im Internet erworben hatte. Der Kaufvertrag, den er hätte aufbewahren sollen, war nicht mehr vorhanden. Zudem liess er sich vor rund acht Jahren einen Schlagring schenken, den er zu Hause aufbewahrte. Weiter kaufte vor sechs Jahren ein Schmetterlingsmesser an einem Marktstand in Italien. Die Waffe hätte er nicht in die Schweiz einführen dürfen. Diese Funde brachten dem jungen Mann auch noch den Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz ein.

Im abgekürzten Verfahren verurteilt

Der Beschuldigte war vollumfänglich geständig. Er habe mit seinen Aussagen wesentlich zur Aufklärung der Straftaten beigetragen, erklärte der Staatsanwalt vor Gericht. Deshalb habe er ihn im abgekürzten Verfahren angeklagt. Er beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit einer Probezeit auf drei Jahre und eine Busse von 300 Franken.

Der Beschuldigte war bereits im Juli 2014 wegen Raubes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem halben Jahr verurteilt worden. Den Strafbefehl hatte damals das Untersuchungsamt Altstätten ausgestellt. Weil er die neuen Straftaten noch während der Probezeit beging, stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag, diese Freiheitsstrafe sei nun zu vollziehen.

Der junge Mann betonte vor dem Kreisgericht St. Gallen, er konsumiere in der Zwischenzeit kein Kokain mehr und nehme die Hilfe einer Suchtfachstelle in Anspruch. Der Verteidiger sagte, sein Mandant sei einsichtig und wolle nun ein straffreies Leben führen. Die beantragte Sanktion sei den Straftaten angemessen.

Das Gericht erhob die Anträge der Staatsanwaltschaft zum Urteil. Der Beschuldigte muss zudem die Verfahrenskosten von 4565 Franken bezahlen. Softair-Waffe, Schlagring, Schmetterlingsmesser, Drogenutensilien und ein bei den Drogengeschäften benutztes Mobiltelefon bleiben eingezogen und werden vernichtet.

Claudia Schmid

stadtredaktion@tagblatt.ch