KONFLIKT: Kanton St.Gallen steht zu Sicherheitsfirma

Ehemalige Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, die auch für den Kanton St.Gallen arbeiten, erheben Dumpinglohn-Vorwürfe. Der Kanton sieht aber derzeit keinen Grund, der Firma den Auftrag zu entziehen.

Sabrina Bächi
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Die Sicherheitsfirma ist unter anderem für die Bewachung der Asylunterkunft Bergruh in Amden zuständig. (Bild: Gian Ehrenzeller/KEY)

Die Sicherheitsfirma ist unter anderem für die Bewachung der Asylunterkunft Bergruh in Amden zuständig. (Bild: Gian Ehrenzeller/KEY)

Sie hätten für Dumpinglöhne arbeiten müssen. Lohnforderungen würden vor Gericht ausgetragen, und die Arbeits- und Ruhezeiten würden nicht eingehalten: Die Vorwürfe von drei ehemaligen Mitarbeitern der Sicherheitsfirma Verkehrsüberwachung Schweiz (VüCH) wiegen schwer (Ausgabe von gestern). Auch der Kanton St. Gallen ist in diese Vorwürfe verstrickt. Nur 37 Franken Stundenlohn soll er der Firma für die Überwachung der kantonalen Asylzentren zahlen. Doch von Dumpinglöhnen wollen weder der Kanton noch die Sicherheitsfirma etwas wissen.

«Wir haben gute Erfahrungen gemacht»

Der Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartements des Kantons St. Gallen, Hans-Rudolf Arta bestätigt die Zusammenarbeit mit der Firma Verkehrsüberwachung Schweiz. «Die Vergabe des Auftrags fand 2013 durch eine offene Ausschreibung nach dem interkantonalen Beschaffungsrecht statt.» Die Firma habe den Auftrag erhalten, weil sie insgesamt das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht habe. Dazu habe der Preis beigetragen, aber auch andere Kriterien wie Qualitätsanforderungen und Referenzprojekte.

Das Personal der VüCH ist für die Sicherheit bei kantonalen Asylzentren zuständig. «Wir arbeiten schon seit mehreren Jahren mit dieser Firma zusammen und haben gute Erfahrungen gemacht», sagt Arta.

Der Kanton habe keine Informationen, dass schwerwiegende Verstösse gegen die Arbeitsmarktbedingungen vorgekommen sein sollen. «Für die Einhaltung des Arbeitsrechts steht nicht der Kanton, sondern zuerst die Firma selbst in der Pflicht.» Aufgrund des heutigen Kenntnisstandes gebe es keinen Grund, der Firma den Auftrag zu entziehen, hält Arta fest.

Kommission prüft Firma regelmässig

Martin Haueter, stellvertretender Geschäftsführer der Sicherheitsfirma Verkehrsüberwachung Schweiz, las von den Vorwürfen der drei ehemaligen Mitarbeiter in den Medien zum ersten Mal. «Es stimmt, mit allen drei sind wir vor Gericht. Dabei geht es aber nicht um Arbeitszeiten oder den Stundenlohn, sondern um Lohnrückforderungen», sagt er. Die Löhne würden gemäss Gesamtarbeitsvertrag festgesetzt, dort betrage der Stundenlohn 22.20 Franken. «Wir arbeiten bestimmt nicht zu Dumpinglöhnen.» Auch habe die Firma klare Regelungen, was die Arbeitszeiten betreffe. Haueter kann nur mutmassen, weshalb einer seiner Mitarbeiter nach viel zu kurzer Ruhezeit wieder im Einsatz stand. «Manchmal werden Dienste abgetauscht», sagt er.

Zudem weist er darauf hin, dass die Firma im Schnitt alle zwei Jahre von einer Kommission geprüft werde. «Bisher wurden nie solche Vorkommnisse beanstandet», sagt Haueter.