ST.GALLEN. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat Botschaft und Entwurf der Regierung zur S-Bahn St.Gallen 2013 beraten und unverändert gutgeheissen. Das teilt die Staatskanzlei mit.
Die vorberatende Kommission beriet den Vorschlag der Regierung vom 12.Januar 2010 für die S-Bahn St.Gallen 2013 am 15. März 2010. Kantonsrat Beat Tinner, FDP, Azmoos, leitet die Kommission. «Der Vorschlag wurde als sehr ausgewogen beurteilt und von allen Fraktionen unterstützt», heisst es in der Medienmitteilung der Staatskanzlei. Die in den Jahren 2011 bis 2013 realisierbaren Infrastrukturerweiterungen würden gesamtkantonal ein um 30 Prozent ausgebautes Regionalverkehrsangebot ermöglichen und die Basis für eine spätere Weiterentwicklung in den einzelnen Regionen schaffen.
Projekt vorantreiben
«Angesichts zahlreicher Sachzwänge musste Wünschbares von Notwendigem getrennt werden», ist weiter zu lesen. Die Vorlage sei das Ergebnis eines jahrelangen Engagements von Anbietern, öV-Kommissionen und Kanton. Die Kommission habe festgestellt, dass finanzielle Vorbehalte gegenüber zusätzlichen Wünsche und Klagen über lokale Mängel einen Kompromiss erfordern, schreibt die Staatskanzlei weiter. «Das ist mit der ausgewogenen Vorlage der Regierung gelungen.» Die S-Bahn-Vorlage erhöhe laut den Kommissionsmitgliedern die Standortattraktivität des Kantons.
Die Kommission habe das Anliegen der Volksinitiative «Vorfinanzierung von Schieneninfrastrukturprojekten» und den Antrag der Regierung vom 15. Dezember 2009 augenommen, ist zu lesen. «Sie ist der Auffassung, dass die Planung eines Doppelspurabschnitts zwischen Buchs und Sargans, der Verbesserung der Fahrlagen zwischen Wil und St.Gallen sowie der Optimierung der S-Bahn zwischen Sargans und Rapperswil voranzutreiben sind. Die Kommission stellt dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag.»
S-Bahn: Volk entscheidet im September
Mit einem Nachtrag zum Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs gemäss Entwurf der Regierung vom 15. Dezember 2009 solle die Vorfinanzierung von Beiträgen des Bundes klar geregelt werden. Für Beiträge bis 6 Millionen Franken würde neu die Regierung, bei Beiträgen über 6 Millionen der Kantonsrat zuständig sein. Vorfinanzierungen unterstehen mit dem Nachtrag, wie alle Baubeiträge an Verkehrsinfrastrukturen, dem fakultativen Finanzreferendum.
Der Kantonsrat wird die Vorlagen im April in erster Lesung behandeln. Die zweite Lesung ist für die Junisession 2010 vorgesehen. Die Vorlage zur S-Bahn St.Gallen 2013 unterstehe dem obligatorischen Finanzreferendum, so die Staatskanzlei. Das Volk befindet am 26. September 2010 über die Vorlage. (sk/red.)