Startseite
Ostschweiz
Im Kanton St.Gallen soll das Familienzulagen-Gesetz revidiert werden. Bis 2040 wird bei der Finanzierung ein Ertragsüberschuss von rund 94 Mio. Franken prognostiziert. Die Regierung will die Zulagen nicht erhöhen, sondern die Arbeitgeber entlasten.
KANTON ST.GALLEN. Das Familienzulagen-Gesetz ist seit 1997 in Kraft. Zahlreiche Artikel seien wegen neuen Bundesgesetzen hinfällig geworden, teilte die St.Galler Staatskanzlei am Montag mit. Das Gesetz sei zudem schwer lesbar. Deshalb gibt die Regierung nun eine Gesamtrevision in die Vernehmlassung.
Konkrete Wirkung gering
Darin ging es unter anderem um die Frage, ob die Familienzulagen im Kanton St.Gallen erhöht werden sollen. Ein Überblick zeigt, dass in den meisten Kantonen − wie in St.Gallen − 200 Franken ausbezahlt werden. Es gibt aber auch andere Beispiele: So betragen die Kinderzulagen im Kanton Zug 300 Franken, im Kanton Bern 230 Franken oder in Graubünden 220 Franken.
Die St.Galler Regierung beruft sich bei der Frage der Erhöhung auf eine von ihr in Auftrag gegebene Studie von Ecoplan, die zum Schluss gekommen sei, dass «die konkrete Wirkung von Familienzulagen für Familien gering ist».
Überschuss von 94 Millionen
Spielraum wäre vorhanden: Die Analyse des Finanzierungsgrads des Zulagensystems hat nämlich gezeigt, dass bis 2040 ein Überschuss von rund 94 Mio. Franken «erwirtschaftet» wird. Damit könnten die Zulagen um 70 Franken erhöht werden oder der Beitragssatz der Arbeitgeber von 1,6 auf 1,2 Prozent gesenkt werden, rechnet die Regierung in den Unterlagen zur Vernehmlassung vor. «Nicht zuletzt aus Gründen der Standortattraktivität» ziehe sie die Entlastung der Arbeitgeber vor.
Working-poor-Familien
Andere Instrumente wie Betreuungsgutschriften oder Familienergänzungsleistungen wären zur Entlastung von Familien an der Armutsgrenze und von Working-poor-Familien besser geeignet, argumentiert die Regierung. Betreuungsgutschriften liessen sich aber derzeit nicht umsetzen. Der Deckungsgrad der familienergänzenden Kinderbetreuung sei zu gering.
Familienergänzungsleistungen seien zwar «denkbar», würden aber vertiefte Abklärungen bedingen. Aufgrund dieser Ausgangslage seien Familienzulagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erhöhen, lautet die Schlussfolgerung der Regierung. Die Vernehmlassung zum Familienzulagen-Gesetz dauert bis zum 10. August. (sda)