KANTON ST.GALLEN: Rückenwind der Regierung für Klanghaus 2.0

Der Regierungsrat des Kantons St.Gallen strebt weiterhin eine Neuauflage des Projektes Klanghaus an. Zur Erhöhung der Akzeptanz seien aber weitere Verbesserungen gefordert.

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Gescheitert und trotzdem weiterhin in den Schlagzeilen: das Klanghaus-Projekt. (Bild: pd)

Gescheitert und trotzdem weiterhin in den Schlagzeilen: das Klanghaus-Projekt. (Bild: pd)

Im März vergangenen Jahres erlitt die Vorlage für den Bau des Klanghauses im Toggenburg Schiffbruch: Bei der Schlussabstimmung im Kantonsrat erreichte das Projekt das qualifizierte Mehr nicht. Die Regierung räumte einer regionalen Task Force in der Folge die Möglichkeit ein, das Projekt zu überarbeiten. Das mittlerweile vorliegende Konzept eines Klanghauses 2.0 umfasst eine Analyse, ein angepasstes Betriebs- sowie Mobilitätskonzept, Ausführungen zur Vision "KlangSchwendi" und zur Optimierung der Finanzierung des geplanten Klanghauses, wie die St.Galler Regierung in einem Communiqué meldet.

Verbessertes Betriebskonzept

Das Konzept der Task Force enthält aus Sicht der Regierung eine plausible und attraktive Weiterentwicklung des Betriebskonzepts. Die mit der Vision "KlangSchwendi" geplante Einbindung des Klanghauses in ein thematisches und geographisches Gesamtkonzept mit dem Ziel, die Region als Klangdestination zu fördern und zu positionieren, stellt aus Sicht der Regierung eine positive Weiterentwicklung des Projekts dar, wie die Regierung im Communiqué schreibt. Die beabsichtigte Vertiefung und Erweiterung der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Toggenburg werde als wichtiges Signal gewertet, das neue Perspektiven eröffne. Aufgrund des optimierten Betriebskonzepts und der zusätzlichen finanziellen Beteiligung der Standortgemeinde Wildhaus-Alt St.Johann könne der Betriebsbeitrag des Kantons im Konzept deutlich reduziert werden.

Aus Sicht der Regierung müssen für eine Neuauflage des Projekts Klanghaus Toggenburg trotz Verbesserungen der Task Force aber noch weitere Voraussetzungen gegeben sein, um die Akzeptanz und den Rückhalt des Projekts zu verbessern. Die Arbeit am gesamten Projekt und auch das Fundraising für die notwendigen Drittmittel seien verstärkt in der erweiterten Region durchzuführen, so dass das entsprechende Commitment bei einer Neuauflage des Projekts klar zum Ausdruck kommt.

Betriebs- und Investitionskosten senken

Die Regierung unterstützt das bisherige Konzept des Klanghauses Toggenburg gemäss der Mitteilung weiterhin. Im Vergleich zur ersten Bauvorlage, die dem Kantonsrat vorgelegt wurde, sollen die jährlichen Betriebsbeiträge des Kantons jedoch von 325'000 auf höchstens 250'000 Franken reduziert werden.

Auch soll der kantonale Anteil an den Investitionskosten gesenkt werden. "Zum einen sollen die Investitionskosten von 24,3 Mio. Franken im Vergleich zur Kantonsratsbotschaft um 1 Mio. Franken reduziert werden. Zum anderen soll die Stiftung KlangWelt Toggenburg zusätzliche Drittmittel generieren, da die Regierung die vielfach geforderte finanzielle Beteiligung der erweiterten Region und die Höhe der Drittmittel als Schlüssel für den Erfolg der Vorlage beurteilt." Der Anteil der Drittmittel soll deshalb um 1 Mio. Franken erhöht werden und neu insgesamt 6 Mio. Franken betragen. Die Regierung erwartet gemäss der Mitteilung, dass sich die erweiterte Region mit einem Beitrag von 1 Mio. Franken daran beteiligt. Dies werde als gerechtfertigt beurteilt, auch wenn die Drittmittelbeschaffung in dieser Höhe eine grosse Herausforderung für die Stiftung KlangWelt Toggenburg darstellten. Durch diese Massnahmen soll sich der Investitionsanteil seitens Kanton auf neu rund 17,3 Mio. Franken reduzieren.

Neubeurteilung im Sommer 2018

Die Regierung erwartet die Ergebnisse der Arbeit der Stiftung KlangWelt Toggenburg gemäss dem Communiqué bis Ende des zweiten Quartals 2018. Sie wird dann eine Beurteilung vornehmen und über eine allfällige erneute Zuleitung einer Klanghaus-Vorlage an den Kantonsrat entscheiden. (pd/red.)