JUSTIZ: «Wir bekamen anonyme Drohungen»

Beda Eugster, Präsident des St. Galler Verwaltungsgerichts, über steigende Pendenzen und Streitfreudigkeit, die Kritik nach dem Kopftuch-Urteil und seinen abendlichen Kontrollblick auf die Gasse.

Andri Rostetter, Regula Weik
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Beda Eugster im Sitzungszimmer des Verwaltungsgerichtes. (Bild: Ralph Ribi)

Beda Eugster im Sitzungszimmer des Verwaltungsgerichtes. (Bild: Ralph Ribi)

Andri Rostetter, Regula Weik

ostschweiz

@tagblatt.ch

Beda Eugster, gehen Sie gern ins Theater?

Als Zuschauer, ja. Am liebsten besuche ich Musicals.

Sie hatten in der letzten Session selber einen grossen Auftritt im Kantonsparlament. Was war Ihr Antrieb?

Es ging um das Budget für die Verwaltungsjustiz. Ich hatte den Eindruck, es läuft im Parlament nicht nach unserem Sinn.

Sie forderten neben einem zusätzlichen Richter auch mehr Personal.

Ja, die Regierung hatte im Budget zwar eine Richterstelle und eine halbe Sekretariatsstelle berücksichtigt. Wir hatten aber von Anfang an gesagt, dass damit unser Kapazitätsproblem nicht gelöst ist. Wir brauchen auch zusätzliche Gerichtsschreiber. Die Regierung hat diesen Wunsch nicht aufgenommen, sondern dem Kantonsparlament eine eigene Version vorgelegt. Das ist eigentlich nicht üblich. Deshalb musste ich unsere Position im Parlament selber vertreten – allerdings ohne Erfolg.

Ein Richter allein bringt nichts?

So pointiert stimmt das nicht, aber es geht in diese Richtung. Ein zusätzlicher Richter alleine bringt zu wenig. Im Moment bin ich der einzige vollamtliche Richter am Verwaltungsgericht. Alle anderen Richterinnen und Richter sind nebenamtlich tätig. Es gibt keinen andern Kanton in der Grössenordnung von St. Gallen mit nur einem vollamtlichen Richter am Verwaltungsgericht.

Das St. Galler Verwaltungsgericht ist also provinziell?

Das ist etwas hart formuliert. Schlank und kostengünstig trifft es eher.

Wo liegt denn das Problem?

Fast alle Urteilsentwürfe werden von den Gerichtsschreibern vorbereitet. Wenn ich diese studiert und allenfalls überarbeitet habe, zirkulieren sie mit sämtlichen Akten unter den Richtern. Dann werden sie an der Gerichtssitzung beraten, oft intensiv und kontrovers diskutiert, hie und da auch abgeändert und schliesslich als Urteil verabschiedet. Dann erstellt der Gerichtsschreiber die endgültige Version. Wenn wir also nur die vollamtlichen Richterstellen verdoppeln, können wir deswegen nicht einfach doppelt so viele Entscheide fällen. Dazu müssten wir die gesamten Ressourcen ausbauen, insbesondere auch jene der Gerichtsschreiber.

Momentan kommen am Verwaltungsgericht auf die einzige vollamtliche Richterstelle 380 Stellenprozente für Gerichtsschreiber.

Damit ist eine kritische Grenze erreicht. Mehr ist für einen Richter kaum zu bewältigen. An den meisten anderen vergleichbaren Gerichten kommt ein Richter auf zwei bis drei Schreiber.

Und dafür brauchte es einen Auftritt vor dem Parlament?

Ich wollte das Parlament auf das Grundproblem aufmerksam machen: Das Verwaltungsgericht ist seit Jahren überlastet. Die Pendenzen werden immer zahlreicher, die Verfahren dauern immer länger. Irgendwann ist das nicht mehr zumutbar – weder für die Rechtssuchenden noch für die Behörden. Und wir laufen Gefahr, die Verfahrensgarantien zu verletzen.

Was heisst das?

Es gibt ein Verfassungsrecht auf gleiche und gerechte Behandlung und auf Beurteilung innert angemessener Frist. Ob wir dies noch erfüllen, wenn man auf einen Entscheid bis zu 18 Monate warten muss, kann man sich zu Recht fragen. Ich habe vernommen, dass schon mit dem Gang vor Verwaltungsgericht gedroht wurde, weil so beispielsweise ein Bauvorhaben für längere Zeit blockiert werden kann. Das ist sehr problematisch.

Warum dauert es so lange?

Das Verwaltungsgericht startete vor genau 50 Jahren mit einem vollamtlichen Richter, einem Schreiber und einer Sekretärin. Damals bewältigte es 40 bis 50 Fälle pro Jahr. Heute sind wir bei jährlich 250 bis 300 neuen Fällen. Die Fallzahl hat massiv zugenommen, während der Personalbestand längst nicht im gleichen Mass gestiegen ist. Gleichzeitig werden die Fälle aufwendiger und komplizierter.

Woran liegt das?

Das Recht ist selber komplexer geworden. Das Bundesgericht hat vor Jahren entschieden, dass man zu jeder Eingabe in einem Verfahren das rechtliche Gehör beanspruchen, also selber auch wieder eine Stellungnahme abgeben kann. Der Schriftwechsel ist damit viel aufwendiger geworden. 2013 kamen wir bis Ende September auf 3659 Arbeitsschritte in den Verfahren. Dieses Jahr waren es am gleichen Stichtag 4850.

Hat auch die Streitfreudigkeit zugenommen?

Eine schwierige Frage. Die Fälle haben wohl nicht nur deshalb zugenommen, weil das Leben komplizierter geworden ist. Wahrscheinlich hat es auch damit zu tun, dass es enger geworden ist im Land. Man ist näher aufeinander, man wehrt sich schneller. Man lässt sich von einer Behörde nicht mehr alles sagen – und akzeptiert nicht mehr einfach jede Mitteilung oder Verfügung einer Behörde.

Die Autoritätsgläubigkeit hat abgenommen?

Das ist sicher so. Oder anders gesagt: Die Kritikfreudigkeit hat zugenommen und die Betroffenen wehren sich eher.

Spüren Sie das auch?

Sicher. Die Zeit, da die Meinung bestand, Gerichtsurteile dürften nicht kritisiert werden, ist aus meiner Sicht zu Recht vorbei. Für uns ist vor allem relevant, wie viele Urteile weitergezogen werden und ob sie vor Bundesgericht Bestand haben.

Heftig kritisiert wurden Sie Ende 2014, nachdem sie das Kopftuchverbot der Schule St. Margrethen für unzulässig erklärt hatten.

Das war heftiger als üblich. Was frü­- her per anonymem Brief direkt ans Gericht kam, wird heute vielfach in den Online-Medien abgeladen. Diese kann man lesen – oder auch nicht. Nach dem Kopftuch-Urteil habe ich aber auch per­sönliche Kommentare per Post oder Mail erhalten. Ich war erstaunt, wie undifferenziert diese zum Teil waren.

Es wurde Ihnen vorgeworfen, es sei ein politischer Entscheid gewesen.

Ja, unter anderem. Und teilweise empfahl man uns, doch gleich auch in ein muslimisches Land auszuwandern.

Macht Ihnen das nichts aus?

Doch, gewisse Kommentare nimmt man nicht so locker. Wir bekamen auch anonyme Drohungen. Die Polizei nahm diese sehr ernst und ging ihnen nach. Sie fand aber keine konkreten Hinweise auf Verantwortliche. Unangenehm war es trotzdem. Ich stand damals am Abend öfter zuerst ans Fenster und kontrollierte die Strasse vor dem Hauseingang, bevor ich das Büro verliess.

Zweifeln Sie in solchen Situationen am Urteil?

Nein.

Eine Studie des Verwaltungswissenschaftlers Christof Schwenkel zeigte: Die Justiz hat ein Imageproblem.

Die Studie zeigte auch, das Vertrauen der Bevölkerung in die kantonalen Gerichte ist hoch. Es stimmt aber schon: Die Gerichte sind für viele noch immer etwas Geheimnisvolles, Undurchsichtiges. Dem will ich entgegenwirken.

Die Ansicht, nicht kommunizieren zu müssen, ist bei Gerichten weit verbreitet.

Ja. Man gab auch mir vereinzelt schon ziemlich unverblümt zu verstehen, ich hätte eigentlich Besseres zu tun, als mich in den Medien zu äussern. Für mich gehört das aber zu den Aufgaben eines Gerichtspräsidenten.

Was erhoffen Sie sich von einem besseren Image der Justiz?

Es hätte sicher einen positiven Einfluss auf die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz unserer Urteile. Darüber hinaus ist eine funktionierende und verständliche Justiz auch ein Standortfaktor. Wenn Verfahren zu lange dauern oder Urteile nicht vollzogen werden, ist die Rechtssicherheit und der Rechtsstaat in Gefahr. Im schlimmsten Fall helfen sich die Leute dann selber.

Ihr aktuell aufwendigster Fall ist wohl der Streit zwischen der Software-Firma Abacus und der halböffentlichen VRSG um die Vergabe von Informatikaufträgen.

Das ist nicht nur ein Fall, es sind insgesamt 81 Fälle. Sie blockieren das Gericht nicht gerade, aber die Verfahren sind schon sehr aufwendig und die Materie ist hochkomplex. Es geht um Vergaberecht, aber dahinter stehen komplizierte Informatik-Fragestellungen.

Wenn Sie gewisse Abläufe ändern könnten, wo würden Sie ansetzen?

Das ist eine sehr heikle Frage. Auf die neue Amtsperiode hin gibt es wie bereits erwähnt zwei vollamtliche Richter. Aus diesen beiden wird neu alle zwei Jahre der Präsident bestimmt; bisher war dieses Amt ad personam beim einzigen vollamtlichen Richter. Darüber hinaus werden wir voraussichtlich zwei Abteilun-gen bilden. Verschiedene Abläufe und Verfahren wurden mit der Verwaltungsjustizreform verbessert; zudem wurde das Versicherungsgericht verselbständigt. All dies sollte zu einer gewissen Entlastung des Verwaltungsgerichts führen.