ST.GALLEN. Ein Mann aus dem Kanton St.Gallen, der Tickets und Waren über das Internet verkaufte und das Geld einkassierte, ohne zu liefern, muss für ein Jahr hinter Gitter. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Der Mann hatte zwischen November 2007 und September 2008 Tickets über das Internet verkauft, wobei er in 74 Fällen das Geld einkassierte, ohne die Tickets zu liefern. Dadurch erlangte er unrechtmässige Zahlungen von über 21 000 Franken. Im Jahre 2009 kassierte er mit der gleichen Masche über 63 000 Franken, indem er im Internet Gegenstände verkaufte, die er gar nie lieferte.
Daneben fälschte der Mann Urkunden, machte gegenüber dem Sozialamt St.Gallen falsche Angaben und drohte seinem Vater ernstliche Nachteile an, falls er ihm keinen Erbvorzug gewähren sollte. Ausserdem kam er den Unterhaltspflichten gegenüber seinen beiden Töchtern nicht nach.
Das St.Galler Kantonsgericht verurteilte den Mann im Dezember 2012 wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, Vernachlässigung von Unterhaltspflichten sowie Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Das Gericht ordnete an, dass der Verurteilte davon ein Jahr absitzen muss und der Rest auf Bewährung ausgesetzt wird. Der Verurteilte erhob gegen diese Verurteilung Beschwerde ans Bundesgericht. Er warf der St.Galler Justiz unter anderem vor, sie hätte ein psychiatrisches Gutachten einholen müssen. Zudem erachtete er die Strafe als zu hart und forderte eine Verurteilung zu einer zweijährigen, bedingten Freiheitsstrafe.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Internet-Betrügers vollumfänglich abgewiesen. Nach Meinung des Bundesgerichts durfte das Kantonsgericht davon absehen, ein psychiatrisches Gutachten über den Mann einzuholen. Ein solches Gutachten wird nach Gesetz nur angeordnet, wenn ein ernsthafter Zweifel an der Schuldfähigkeit des Täters besteht. Solche Zweifel hatte das Kantonsgericht im konkreten Fall zu Recht nicht. Der Mann wusste, was er tat, seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit war nicht oder kaum eingeschränkt.
Nicht beanstandet hat das Bundesgericht auch das Strafmass. Der Internetbetrüger war mehrfach vorbestraft. So war er bereits im Jahre 2003 wegen Betrugs, Vernachlässigung der Unterhaltspflichten und Urkundenfälschung bestraft worden. Im Jahre 2006 kassierte der Mann eine Strafe unter anderem wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung.
Obschon dem Mann angesichts dieser Verurteilungen keine gute Prognose gestellt werden konnte, gewährte ihm das Kantonsgericht den teilbedingten Strafvollzug. Laut Bundesgericht überschritt das Kantonsgericht sein Ermessen nicht, als es entschied, den Internet-Betrüger für mindestens ein Jahr hinter Gitter zu bringen und den Rest der Strafe auf Bewährung auszusetzen.
Urteil 6B_201/2013 (vom 20.6.2013)