Hauptamtliche Richterinnen und Richter müssen künftig im Kanton St. Gallen mit einem Pensum von mindestens 75 Prozent arbeiten. Dies hat das Kantonsparlament gestern beschlossen. Die Regierung wollte die bisherige Regelung beibehalten.
Hauptamtliche Richterinnen und Richter müssen künftig im Kanton St. Gallen mit einem Pensum von mindestens 75 Prozent arbeiten. Dies hat das Kantonsparlament gestern beschlossen. Die Regierung wollte die bisherige Regelung beibehalten. Diese verlangt einen Beschäftigungsgrad von minimal 65 Prozent für das Hauptamt – und hat laut Regierungsrat Fredy Fässler nie zu Problemen geführt. Das Parlament folgte in der ersten Lesung des V. Nachtrags zum Gerichtsgesetz dennoch dem Antrag der Rechtspflegekommission. Der Entscheid für einen höheren Beschäftigungsgrad von 75 Prozent fiel mit 73 zu 40 Stimmen. (sda)