Die wahren Absichten der Klage sind nicht erkennbar

«Michael Fitzi klagt Verwaltungsrat an», Ausgabe vom 1. Februar

René Montalta, Rathausgasse 4, 9424 Rheineck
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Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der beiden Trägergemeinden Thal und Rheineck haben das Sanierungs- und Erweiterungsprojekt Pflegewohnheim Thal-Rheineck mit einem überwältigenden Mehr von gegen 80 Prozent zugestimmt. Das aus verschiedenen Varianten vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Projekt konnte auch die Bürgerschaften überzeugen. Die Sanierung, Erweiterung und auch Anpassung an die künftigen Bedürfnisse für ein betreutes Wohnen im Alter ist notwendig und unbestritten.

Weshalb nun die Klage von Michael Fitze gegen den Verwaltungsrat und die Gemeindebehörden? Die Kosten für die Architekturleistungen für die Planung bis und mit Abstimmungsreife wurden mit 152000 Franken exklusiv MWST, veranschlagt und letztlich auch so abgerechnet. Für die Auftragserteilung in dieser Grössenordnung schreibt das Gesetz für das öffentliche Beschaffungswesen vor, seien mind. drei Angebote einzuholen; für Aufträge unter 150000 Franken ist das freihändige, formlose Verfahren zulässig. Der Verwaltungsrat hat indessen trotz minimaler Überschreitung des Grenzwertes für ein formloses freihändiges Verfahren nur eines, statt der gesetzlich verankerten drei Angebote eingeholt. Und das ist für Michael Fitzi Grund genug, gegen die Behörden Anklage vor Gericht zu erheben.

Architektur- und Ingenieurleistungen werden nach Massgabe der allgemeingültigen SIA-Normen abgerechnet. Entscheidend ist dabei der zeitliche Aufwand für die erbrachten Leistungen. Das beauftragte Architekturbüro war bereits vor gut 20 Jahren mit der Ausführung der damaligen Erweiterung und Sanierung im Pflegewohnheim beauftragt. Aufgrund seiner Vorkenntnisse und auch seiner hohen Fachkompetenz in diesem Bereich durfte davon ausgegangen werden, dass der Stundenaufwand gegenüber allfälligen anderen Architekturbüros tiefer ausfallen würde. Der Verzicht auf weitere Angebote ist deshalb nachvollziehbar. Für die Ausführung der nunmehr folgenden Ausführungsplanung und Umsetzung läuft derzeit ein Architekturwettbewerb, so, wie er vom Gesetz für das öffentliche Beschaffungswesen vorgeschrieben ist.

Da stellt sich schon die Frage, welchen Zweck Michael Fitzi mit seiner Strafklage verfolgt. Soll auf Kosten unserer betagten Miteinwohner ein reduziertes Projekt ausgeführt und letztlich auf gewisse Leistungen verzichtet werden? Erfolgt die Klage im Sinne des Steuerzahlers, der dieses Gerichtsverfahren letztlich finanzieren muss? Oder dient die Klage vielmehr seinem Ziel, gegen die zuständigen Behörden und Institutionen zu opponieren oder diese in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht zu stellen? Kann hier von Unregelmässigkeiten oder von einem nicht haushälterischen Umgang mit öffentlichen Mitteln die Rede sein, so wie es Michael Fitzi darstellt? Die wahren Gründe für seine Strafklage gegen den Verwaltungsrat kennt wohl nur er selber.

René Montalta, Rathausgasse 4, 9424 Rheineck