Ab morgen Samstag gilt es ernst: Wer ohne Licht Auto fährt, wird gebüsst. Die Regelung, dass Motorfahrzeuge auch am Tag mit Licht fahren müssen, gilt seit Anfang Jahr. In den ersten zwei Monaten hat die Polizei auf Bussen verzichtet und fehlbare Autolenker lediglich aufgeklärt.
Ab morgen Samstag gilt es ernst: Wer ohne Licht Auto fährt, wird gebüsst. Die Regelung, dass Motorfahrzeuge auch am Tag mit Licht fahren müssen, gilt seit Anfang Jahr. In den ersten zwei Monaten hat die Polizei auf Bussen verzichtet und fehlbare Autolenker lediglich aufgeklärt.
Die Kulanzfrist ist nun verstrichen, ab 1. März zahlt 40 Franken, wer ohne Licht unterwegs ist. Die Stadtpolizei macht in einer Mitteilung darauf aufmerksam, dass das Standlicht nicht ausreicht. Wenn am Auto kein spezielles Taglicht verfügbar ist, muss mit Abblendlicht gefahren fahren werden. Zudem müsse bei Autos mit Beleuchtungsautomatik kontrolliert werden, ob diese auch eingeschaltet ist. Die Stadtpolizei wird die Einhaltung der Vorschrift kontrollieren. (pd)