RORSCHACH. Der Bund hat die Finanzierung der Spitäler neu geregelt. Besonders werden damit öffentliche und anerkannte private Spitäler gleichgestellt und die Leistungen abgegolten mit Pauschalen je Fall, in welche auch Kosten für Gebäude eingerechnet sind.
RORSCHACH. Der Bund hat die Finanzierung der Spitäler neu geregelt. Besonders werden damit öffentliche und anerkannte private Spitäler gleichgestellt und die Leistungen abgegolten mit Pauschalen je Fall, in welche auch Kosten für Gebäude eingerechnet sind. Mehrere Kantone haben deshalb ihre Spitalliegenschaften an die Betreiber übergeben. Das erwägt auch der Kanton St. Gallen, hier die Übertragung der Gebäude und allenfalls auch des Bodens an die Spitalverbunde. Um- oder Neubauten würden dann nicht mehr Kantonsrat und Regierung abwickeln, sondern die Verbunde selber. In einer Reihe von Punkten, die vor dem 2016 geplanten Entscheid des Kantonsrates geklärt werden, stellt sich auch die Frage, wie Kantonsrat und Bürger neu mitbestimmen und angefangene Bauten oder Projekte weitergeführt würden – wie beim Spital Rorschach die ab 2022 geplante Gesamtsanierung. Die Regierung und die Kantonsratskommission streben an, dass sich mit einem Eigentümerwechsel an den Leistungen der Regionalspitäler in der Grundversorgung und an derzeitigen Bauplänen nichts ändert. (fbi.)