Im Januar hat ein 26-Jähriger eine Tankstelle in der Stadt St. Gallen ausgeraubt. Gestern stand er vor dem Kreisgericht. Er kassierte eine Strafe von 14 Monaten bedingt.
Der Angeklagte betrat im vergangenen Januar einen Tankstellen-Shop an der Rorschacher Strasse, als er sich sicher war, dass die Verkäuferin allein war. Er ging mit einem Getränk an die Kasse und legte den Kaufpreis auf den Tisch. Sobald die Verkäuferin die Kasse öffnete, zückte er ein Küchenmesser. Er befahl ihr, sich ruhig zu verhalten, dann passiere ihr nichts.
Mit 1800 Franken Beute flüchtete der Mann aus der Tankstelle, kam aber nicht weit. Die Verkäuferin rief die Polizei und gab ein präzises Signalement des Täters ab. Bereits 20 Minuten nach dem Überfall wurde der verhaftet. Er gab sofort zu, «einen Blödsinn» gemacht zu haben. Als Grund für seine Tat gab er finanzielle Not an.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Es könne gerade noch der bedingte Strafvollzug gewährt werden, betonte sie und verwies auf eine Vorstrafe aus dem Jahre 2006. Damals war der gebürtige Dominikaner wegen Einbruchdiebstahls zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt worden.
Zur bedingten Freiheitsstrafe beantragte die Staatsanwaltschaft Bewährungshilfe während der Probezeit von drei Jahren.
Eine günstige Prognose könne dem Mann nicht zweifelsfrei gestellt werden. Er sei ohne erlernten Beruf, arbeitslos, erheblich verschuldet und stamme aus zerrütteten Verhältnissen. Die fehlende berufliche Ausbildung stelle offenkundig ein dauerndes Handicap dar. Deshalb sei eine gewisse Führung und Betreuung vonnöten, wurde der Antrag auf Bewährungshilfe begründet.
Der Angeklagte gab vor den Schranken an, es sei jeweils unter seinen Kollegen diskutiert worden, wie man zu Geld komme. Er meide nun bewusst seinen früheren Kollegenkreis, um aus dem ganzen Schlamassel herauszukommen. Nicht einsehen wollte er, dass die Verkäuferin nach der Tat unter Angstzuständen und Albträumen leidet. Er habe ihr doch gar nichts getan, erklärte er.
Das Kreisgericht St. Gallen folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten gestern Donnerstag wegen Raubes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Es ordnete während einer Probezeit von drei Jahren Bewährungshilfe an. Der Richter hielt fest, das Glas sei in diesem Fall «bis an den Rand voll». Mache sich der Angeklagte nochmals einer Straftat schuldig, werde mit aller Wahrscheinlichkeit kein Weg mehr an einem Gefängnisaufenthalt vorbeiführen. (cis)