Arbeitskollegin wüst beschimpft

Ein 32jähriger Schweizer soll eine Arbeitskollegin so wüst beschimpft haben, dass sie ihre Stelle kündigte. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe.

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Der Beschuldigte hatte von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen mehrfacher Beschimpfung erhalten. Vorgeworfen wurde ihm, er habe während mehrerer Monate eine Arbeitskollegin und einen Arbeitskollegen mit üblen Worten bedacht. Er sollte eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80 Franken und eine Busse von 800 Franken bezahlen. Gegen diesen Strafbefehl erhob er Einsprache, weshalb der Fall an das Kreisgericht St. Gallen überwiesen wurde.

Stelle gekündigt

Vor Gericht sagte die Arbeitskollegin gestern aus, der Beschuldigte habe sie mit Worten unter der Gürtellinie bedacht und sie als unfähig, blöd und hässlich bezeichnet. Die Beschimpfungen hätten sich zunächst gegen einen Arbeitskollegen gerichtet. Weil sie sich für diesen gewehrt habe, sei auch sie mit Beleidigungen bedacht worden. Sie habe sich an die Chefs gewendet. Die Situation habe sich nicht gebessert, sei nicht auszuhalten gewesen. Die Frau begab sich in ärztliche Behandlung und kündigte die Stelle.

Er habe den Beschuldigten schon gekannt, bevor sie in der gleichen Firma gearbeitet hätten, erklärte der ebenfalls beschimpfte Arbeitskollege. Er habe ihm den Job zu verdanken. Als er sich wegen der vielen negativen Äusserungen über die Angestellten in der Firma vom 32-Jährigen distanziert habe, sei er fortan von ihm beleidigt worden.

Ein Zeuge bestätigte vor Gericht die Beschimpfungen gegen die beiden Angestellten. Einen begründeten Anlass dazu habe es jeweils nicht gegeben.

Komplott geschmiedet

Der Beschuldigte bestritt die Anschuldigungen. Weil er von den Chefs einen Sonderauftrag erhalten habe, hätten die Arbeitskollegen Aufgaben von ihm übernehmen müssen. Das habe vor allem dem Zeugen nicht gefallen. Im Lager, wo die beiden Privatkläger gearbeitet hätten, seien viele Fehler gemacht worden. Weil er befürchtet habe, dass dies auf ihn zurückfallen könnte, habe er zwar reagiert, aber nicht mit den ihm vorgeworfenen Beschimpfungen.

Die Verteidigerin verlangte einen Freispruch. Es stehe Aussage gegen Aussage. Die Privatkläger lebten heute zusammen, der Zeuge stehe mit ihnen in engem Kontakt. Ihr Mandant sei von gemeinsamen Mittagessen der Kollegen ausgeschlossen worden. Nach einem der Treffen habe ihm ein Angestellter gesagt, er solle aufpassen, die anderen würden ein Komplott gegen ihn schmieden. Ihr Mandant sei oft von ihnen massiv provoziert worden. Sie wies auch darauf hin, dass dem klagenden Kollegen gekündigt worden sei, während ihr Mandant noch immer in der Firma beschäftigt sei.

Der Richter sprach den Beschuldigten schuldig. Er verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 65 Franken. Auf eine Busse verzichtete das Gericht. Doch muss der Beschuldigte seiner ehemaligen Arbeitskollegin eine Genugtuung von 500 Franken bezahlen. (cis)