GOSSAU. Der Mobilfunkanbieter Orange möchte in Gossau zwei neue Antennen bauen. Gegen eine davon haben Anwohner beim kantonalen Verwaltungsgericht geklagt. Über das Baugesuch für die zweite muss die Stadt noch entscheiden.
In Engelburg wehren sich Einwohner gegen eine Antenne des Mobilfunkanbieters Sunrise (Ausgabe vom Donnerstag). Auch in Gossau hat ein Bauvorhaben für eine Handy-Antenne eine heftige Kontroverse ausgelöst: Seit einiger Zeit versucht Orange, im Gossauer Büel-Quartier eine neue Antenne zu bauen. Dagegen setzten sich Anwohner zur Wehr. Derzeit liegt der Fall beim kantonalen Verwaltungsgericht.
Eine zweite Orange-Antenne ist an der Quellenhofstrasse geplant. Der Entscheid der Stadt über das Baugesuch vom vergangenen Oktober steht noch aus.
Begonnen hat der Streit im Büel-Quartier 2012, als Orange das erste Baugesuch für eine Mobilfunkanlage bei der Stadt Gossau einreichte. Schon damals gingen viele Einsprachen besorgter Einwohner ein. Weil die Gesuchstellerin die Bauvisiere zu spät aufgestellt hatte, wurde die Auflagefrist verlängert. Trotzdem wurde dem Baugesuch zum Schluss stattgegeben. Die Anwohner, die sich mittlerweile zu einem Verein zusammengeschlossen haben, wollten den Entscheid der Stadt nicht akzeptieren und legten Rekurs beim kantonalen Baudepartement ein. Der Erfolg blieb ihnen jedoch verwehrt, sehr zum Ärger von Vereinspräsident Hans Rissi. Die Beschwerde sei eingereicht worden, weil an einigen Häusern die Höhe der Messpunkte, die direkten Einfluss auf die Strahlenbelastung habe, nicht korrekt angegeben worden sei. Darauf sei das Baudepartement aber nicht eingegangen. Aus diesem Grund zog der Verein den Entscheid im Frühling 2014 ans kantonale Verwaltungsgericht weiter. Dessen Urteil ist derzeit noch hängig. «Falls der Rekurs aber ein zweites Mal abgelehnt wird, werden wir das Urteil wahrscheinlich nicht weiterziehen», sagt Rissi. Wenn der Kanton auf den Hinweis, dass die Messpunkte nicht korrekt angegeben seien, nicht eingehe, sei es unwahrscheinlich, das die nächsthöhere Instanz dies tue. «Aber unser Vertrauen ins Schweizer Rechtssystem würde darunter leiden», sagt Rissi.
Anders sieht das Therese Wenger, Mediensprecherin von Orange. «Da alle Vorschriften eingehalten werden, haben wir das Recht auf eine Baubewilligung», sagt sie. Man hoffe, dass das Verwaltungsgericht bald zu einer Entscheidung komme. Falls das Gericht dem Rekurs trotzdem stattgibt, werde Orange das Urteil mit grosser Wahrscheinlichkeit weiterziehen. Trotzdem stellt sich die Frage, ob zwei neue Mobilfunkanlagen in nur 600 Metern Entfernung wirklich notwendig sind. Schlecht scheint der Empfang in Gossau nämlich nicht zu sein. «Das reicht aber nicht aus», sagt Therese Wenger. Entscheidend sei die Kapazität des Netzes. Ausserdem nehme die Strahlung, die ein Handy selbst aussende, ab, je näher es sich an einer Antenne befinde. Darüber hinaus seien die Grenzwerte, welche in der Schweiz eingehalten werden müssten, zehnmal niedriger als von der WHO vorgeschlagen, sagte Therese Wenger bereits im Oktober.
Langzeitstudien, die bestätigen, dass Mobilfunkstrahlung ungefährlich ist, gibt es andererseits aber auch nicht. Deshalb ist es absehbar, dass sich die Gerichte auch in Zukunft mit der Angst vor den unsichtbaren Strahlen auseinandersetzen müssen.