Alleingang im Goldachtobel

Seit Jahren versucht die Stadt St. Gallen, mit vier weiteren Gemeinden eine gemeinsame Schutzverordnung für das Goldachtobel auf die Beine zu stellen. Das Projekt kommt aber nicht vom Fleck. Jetzt prüft die Stadt den Alleingang.

David Gadze
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Das Goldachtobel soll unter Schutz gestellt werden. Die betroffenen Gemeinden sind sich jedoch nicht einig, wie weit der Schutz reichen soll. (Archivbild: Ralph Ribi)

Das Goldachtobel soll unter Schutz gestellt werden. Die betroffenen Gemeinden sind sich jedoch nicht einig, wie weit der Schutz reichen soll. (Archivbild: Ralph Ribi)

Die Geduld der Stadt St. Gallen ist am Ende. Seit nunmehr 15 Jahren versucht sie, zusammen mit den Gemeinden Mörschwil, Eggersriet, Untereggen und Goldach eine Schutzverordnung für das Goldachtobel zu erarbeiten. Ein Entwurf aus dem Jahr 2011, der in Koordination mit dem Kanton ausgearbeitet worden war, wurde von Einsprechern bekämpft. Seither steht das Projekt eines flächendeckenden Wildnisparks, das auf ein Postulat aus dem Jahr 2000 zurückgeht, still. Jetzt prüft die Stadt St. Gallen einen Alleingang. Wie Dominik Scheiwiller vom Rechtsdienst der Bauverwaltung bestätigt, läuft bis Ende dieser Woche die Vernehmlassung für eine Schutzverordnung auf dem Stadtgebiet. Bis Ende Jahr soll dem Stadtrat ein entsprechender Vorschlag unterbreitet werden.

Der einzige Ausweg

«Aus unserer Sicht ist es der einzige Ausweg aus dieser Situation», sagt Scheiwiller. Denn es zeichne sich derzeit nicht ab, dass man mit den anderen Gemeinden auf einen gemeinsamen Nenner kommen werde. Die mehr als 20 Einsprachen, die nach der öffentlichen Auflage Mitte 2011 eingegangen waren, scheinen ein unüberwindbares Hindernis zu sein. Immer noch sei keine von ihnen erledigt. Bei einigen habe man zwar Lösungsvorschläge erarbeitet, aber noch nicht formell beschlossen.

Erschwerend kommt hinzu: Die Einsprachen bearbeitet laut Scheiwiller jede Gemeinde selbst. Eine Änderung der Schutzverordnung, die sich aus den Einspracheentscheiden ergeben würde, müsste aber von allen fünf Gemeinden mitgetragen werden. «Die Interessenlage ist aber nicht immer dieselbe.»

Einsprachen als Bremsklötze

Problematisch beziehungsweise kaum wegzubringen seien ausserdem die Einsprachen, die in St. Gallen eingegangen seien. Auch darum will die Stadt nun eine eigene Schutzverordnung erlassen. Diese sei «in der Stossrichtung ähnlich» wie beim gemeinsamen Anlauf, aufgrund der Einsprachen aber überarbeitet und verbessert worden, sagt Scheiwiller. Bei neuerlichem Widerstand aus der Bevölkerung seien die Erfolgsaussichten für eine Lösung zudem grösser, da man nicht mehr auf die anderen Gemeinden angewiesen sei.

Beim Kanton bedauert man, dass eine gemeinsame Schutzverordnung der fünf Gemeinden in der Sackgasse steckt. «Wichtig ist aber, dass der Schutz des Goldachtobels gewährleistet ist», sagt Guido Ackermann, stellvertretender Leiter des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei. Ändere sich nichts an dieser Situation, müsse man versuchen, diesen Schutz mit jeder Gemeinde einzeln – also über separate Verordnungen – sicherzustellen. «Wir tragen gegenüber dem Bund die Verantwortung, dass dieses Gebiet von nationaler Bedeutung unter Schutz gestellt wird.» Der Kanton würde in diesem Fall die Koordination übernehmen, um die Bestimmungen in den einzelnen Schutzverordnungen so weit wie möglich aufeinander abzustimmen.

Alleingang wird begrüsst

Die Naturverbände würden einen Alleingang der Stadt begrüssen. «Es ist zwar schade, dass ein gemeinsames Vorgehen nach wie vor nicht möglich scheint», sagt Martin Zimmermann, Geschäftsführer der WWF-Sektionen St. Gallen und Appenzell. Denn immerhin handle es sich beim Goldachtobel um das bedeutendste und grösste Wildnisgebiet in der Region. Dennoch sei es positiv, dass die Stadt jetzt wenigstens eine Schutzverordnung für ihren Teil des Goldachtobels erarbeiten möchte. «Dadurch können hoffentlich auch die Nachbargemeinden motiviert werden, es St. Gallen gleichzutun.»

Ausserdem seien die Nutzungsansprüche gerade an solche Naturoasen in Stadtnähe hoch, sagt Zimmermann. Deshalb brauche es klare Regeln, was in welchem Mass erlaubt sei und was nicht. «Es gilt das Goldachtobel zu erhalten, aber auch aufzuwerten.»

«Nur ein erster Schritt»

Auch Pro Natura ist erleichtert, dass Bewegung in die Sache kommt. «Das Vorgehen der Stadt St. Gallen ist aber nur ein erster Schritt», sagt Vorstandsmitglied Christian Meienberger. Es brauche eine übergeordnete Sicht für das ganze Goldachtobel, gerade für den Schutz der Auenwälder.