ST.GALLEN. Ein 34-jähriger Zürcher Kantonspolizist hat sich vor dem Kantonsgericht St.Gallen vergeblich gegen den Vorwurf gewehrt, vor zwei Jahren im Bad des Säntisparks in Abtwil zwei Frauen begrapscht zu haben. Das Kantonsgericht schützte das Urteil des Kreisgerichts und sprach ihn schuldig.
Damit bleibt das Urteil vom 26. März 2013 bestehen. Das Kreisgericht St.Gallen hatte den Mann wegen mehrfacher sexueller Belästigung zu einer Busse von 10'000 Franken und zu Genugtuungszahlungen von 1500 und 2000 Franken an die Opfer, zwei junge Frauen, verurteilt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von 4000 Franken muss der 34-Jährige zu zwei Dritteln bezahlen. Einen Drittel trägt der Staat. Das am Mittwoch veröffentlichte Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen ist noch nicht rechtskräftig.
Freispruch verlangt
Er sei unschuldig, hatte der Beschuldigte an der Gerichtsverhandlung vom Dienstag beteuert. Im Endbecken der Rutschbahn sei er ausgerutscht und gestürzt. Dadurch habe er sich kurz an einer neben ihm stehenden Frau abgestützt. Mehr sei aber nicht passiert.
Die jungen Frauen erzählten dagegen, dass der Beschuldigte sie unsittlich berührt habe. Der Mann sei neben ihnen der einzige Badegast in dem Becken gewesen, erzählte die eine junge Frau. Plötzlich sei er untergetaucht und habe sie unsittlich betastet. Sie habe seine Hand aus ihrer Badehose ziehen müssen. Der Mann habe dann so getan, als ob er ausgerutscht sei und sich entschuldigt.
Als die Freundin von der Rutschbahn gekommen sei, hätten sie sich ins Solebad begeben. Dort soll der Mann erneut aufgetaucht sein. Laut Anklageschrift hat er unvermittelt der anderen Frau unter Wasser in die Badehose gegriffen. Sie hätten sich entschlossen, dem Täter zu folgen und den Bademeister zu informieren, sagte die andere.
In einen Albtraum geraten
Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt. Für seinen Mandanten, der einen einwandfreien Leumund habe, sei die Sache ein Albtraum und gefährde seine berufliche Karriere. Er habe mit den Übergriffen nichts zu tun. Die Aussagen der Frauen seien widersprüchlich. Erst nach dem Vorfall im Solebad habe die erste Zeugin dem Geschehen bei der Rutschbahn Bedeutung zugemessen. Vorher sei sie davon ausgegangen, es habe sich um eine zufällige Berührung gehandelt.
Einen tauchenden Mann könne man im Solebad nur schemenhaft erkennen. Es sei nicht möglich, dass die Frauen seinen Mandanten dort eindeutig erkannt hatten. Während dieses Vorfalles sei er gerade in der Sauna gewesen. Die Frauen hätten auch von drei jungen Männern erzählt, von denen sie angesprochen worden seien. Es könne gut sein, dass einer von ihnen für den Übergriff im Solebad verantwortlich sei.
Höhere Strafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft beantragte, der 34-Jährige sei wegen Schändung zu verurteilen. Sie verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Busse. Die Frauen seien vom Beschuldigten überrumpelt worden. Der Übergriff sei so kurz gewesen, dass sie sich nicht hätten wehren können. Die Aussagen der Frauen seien überzeugend. (sda)