Steuern
Thurgauer Regierung revidiert Steuergesetz

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zum revidierten Steuergesetz verabschiedet. Die Anpassungen auf kantonaler Ebene sind notwendig, weil verschiedene Bundesgesetze, unter anderem das Steuerharmonisierungsgesetz, geändert wurden.

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Der Thurgauer Finanzdirektor Urs Martin (SVP).

Der Thurgauer Finanzdirektor Urs Martin (SVP).

Donato Caspari

(red) Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zum revidierten Steuergesetz verabschiedet, wie er in der Mitteilung am Freitag schreibt. Auslöser ist, dass in den vergangenen Monaten verschiedene Bundesgesetze im Steuerbereich geändert sowie die Aktienrechtsrevision 2020 umgesetzt wurden. Die Änderungen der Bundesgesetze bedingen einen Nachvollzug im kantonalen Steuerrecht. Der Regierungsrat schlägt daher eine Teilrevision des Steuergesetzes vor und nutzt diese dazu, formale Änderungen vorzunehmen und Gesetzeslücken zu schliessen.

Überbrückungsleistung ist steuerfrei

Aufgrund der Aktienrechtsrevision gelten Kapitaleinlagen im Rahmen eines Kapitalbands nur dann als steuerfreie Kapitaleinlagereserven, wenn sie die Rückzahlung von Reserven im Rahmen dieses Kapitalbands übersteigen. Diese Bestimmung muss im kantonalen Recht angepasst werden, heisst es weiter in der Medienmitteilung. Auch dass die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose als steuerfrei qualifiziert werden, entspricht der Übernahme von Bundesrecht. Neu geregelt wird die steuerliche Behandlung von Bussen oder Geldstrafen für schweizerische Unternehmungen durch ausländische Staaten.

Künftig qualifizieren gewinnabschöpfende Sanktionen und finanzielle Verwaltungssanktionen, die keinen Strafcharakter haben, als geschäftsmässig begründeter Aufwand. Weiter wird im Rahmen der Teilrevision des Steuergesetzes der Wortlaut des Paragrafen betreffend Höherbesteuerung bei juristischen Personen in internationalen Verhältnissen angepasst. Die finanziellen Auswirkungen der Revision betreffen primär den Ausbau der elektronischen Verfahren und die damit verbundenen IT-Kosten. Im Budget 2021 sind 100000 Franken vorgesehen, im Finanzplan ab 2022 weitere 600000 Franken.