St. Gallen ohne Limite

Der Kanton St. Gallen kennt keine gesetzlich festgelegte Limite für die Zahl von Aussenparkplätzen bestimmter Bauten oder Anlagen. Laut dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation wird die Parkplatzfrage für Einkaufszentren, Freizeitanlagen und so weiter von Fall zu Fall beurteilt und entschieden.

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Der Kanton St. Gallen kennt keine gesetzlich festgelegte Limite für die Zahl von Aussenparkplätzen bestimmter Bauten oder Anlagen. Laut dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation wird die Parkplatzfrage für Einkaufszentren, Freizeitanlagen und so weiter von Fall zu Fall beurteilt und entschieden.

Publikumsintensive Anlagen sind Gegenstand des kantonalen Richtplans. Bevor der Kanton grünes Licht gibt, muss unter anderem die Umweltverträglichkeit des Vorhabens abgeklärt werden, wobei auch Punkte wie die Anbindung an den öffentlichen Verkehr und der zu erwartende motorisierte Verkehr – sprich die Anzahl Fahrten innerhalb eines bestimmten Zeitraums – eine Rolle spielen. Bei der Beurteilung der Anzahl Parkplätze unterscheiden die Planer des Kantons in der Regel nicht zwischen Aussen- und Innenparkplätzen. (av)