Ein Serbe hat in der Region Walensee und Werdenberg Wohnungen aufgebrochen – trotz Einreiseverbot und Bewährungsstrafe. Das Kreisgericht verurteilt ihn zu mehr als drei Jahren Haft.
Der Fall, den das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland jetzt verhandelt hat, zeugte von einer erstaunlichen Unbelehrbarkeit des Täters. War der Diebstahl-profi doch schon zweimal wegen zahlreicher Einbrüche verurteilt worden, 2012 von der Staatsanwaltschaft in Zürich und drei Jahre später vom Bezirksgericht in Affoltern am Albis, jeweils wegen mehrfachen, gewerbsmässigen Diebstahl. Und natürlich hatte der heute 42-Jährige bereits beim ersten Urteil auch ein Einreiseverbot erhalten. Trotzdem gelang es ihm, in die Ostschweiz zurückzukehren.
Zuletzt im vergangenen Sommer reiste er mit einem gefälschten Ausweis ein und brachte dabei sogar eine Handfeuerwaffe mit, obschon ihm auch das verboten war. Alsbald ging er nach bewährtem Muster zu Werke. In Wohnungen im Raum Walensee und Werdenberg hebelte er Terrassentüren oder Fenster von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen auf. Dann nahm er mit, was ihm etwas wert schien und verschwand, bevor es jemand bemerkte. Erst beim 13. Einbruch wurde er von einer Bewohnerin überrascht und sitzt seitdem in Haft. Zuvor hatte er sein Einsatzgebiet bis in den Kanton Schwyz ausgedehnt und einen Deliktsbetrag von über 44000 Franken ergaunert sowie einen Sachschaden von über 16000 Franken hinterlassen.
An Schranken präsentierte sich nun jedoch ein überaus geläutert scheinender Mann, der unter seinen zahlreichen Entschuldigungen und Höflichkeiten schon fast devot wirkte. Ohne jede Umschweife gab er alles zu. Und sogar noch mehr. Er gestand zahlreiche Einbrüche ein, zu denen Beweise fehlten und die man sie ihm sonst kaum hätte nachweisen können. Auch hat er die Einfuhr der Waffe gestanden und den Ort ihres Verstecks, obwohl auch hier keine Beweise vorlagen. Nach den Gründen für die Einbrüche befragt, erklärte er: «Ich hatte daheim Schulden, die wollte ich auf diese Weise zahlen». Er habe keinen anderen Ausweg gesehen.
Wie er jedoch den Rest seiner Schulden zu Hause abzuzahlen gedenke, vermochte er nicht präzise bekannt zugeben. Nur: «Sicher nicht mehr mit Einbrüchen in der Schweiz.» Er habe einen guten Plan, gab er sich zuversichtlich. «Der verhebt.» Er betonte auch, die gestohlenen Gegenstände nicht verkauft, sondern direkt seinem Gläubiger übergeben zu haben. Damit sei jetzt Schluss, machte er beliebt und betonte, das Kapitel Schweiz sei für ihn endgültig abgeschlossen. «Das war die letzte Schule meines Lebens», umschrieb er seinen Lernerfolg und dankte der verdutzten Staatsanwältin für alles.
Das Gericht sprach ihn schliesslich des mehrfachen gewerbsmässigen Diebstahls, des wiederholten Hausfriedensbruchs sowie der Sachbeschädigungen schuldig und verhängte eine Gesamtstrafe von 38 Monaten unbedingt. Darin eingeflossen sind jene fast eineinhalb Jahre Haft seiner bedingten Vorstrafe, die nun zum Vollzug anstehen. Zudem wurden noch 20 Monate Haft für die jüngste Einbruchserie fällig. Auch an Kosten kommt einiges auf den Mann zu. So hat er den Aufwand der amtlichen Verteidigung von 7200 Franken zu tragen, dazu 7800 Franken für das Verfahren und 1800 Franken Entscheidgebühr, gesamthaft also rund 16800 Franken. Hinzu kommt eine Zivilforderung über 3500 Franken, die er anerkannt hat. Das Gericht attestierte ihn laut Urteil eine «beträchtliche kriminelle Energie». Straferhöhend fielen die Vorstrafen und das Zusammentreffen zahlreicher Straftaten ins Gewicht, dazu die Vergehen gegen das Ausländer- und das Waffengesetz. «Ich bin mit dem Urteil voll einverstanden», betonte er jedoch im Brustton der Überzeugung. Dann dankte er sich unter Verbeugungen in aller Form beim Gericht, bevor er in Fussfesseln zurück in Gefängnis spediert wurde.
Reinhold Meier
ostschweiz