«Seeschubser» droht harte Strafe

Diesen Tag wird der 66jährige Rentner nie vergessen: Im letzten März schubste ihn ein Teenager am Rapperswiler Seeufer ins Wasser. Nun muss sich der vorbestrafte Täter vor dem Kreisgericht verantworten.

Roland Lieberherr
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RAPPERSWIL-JONA/UZNACH. Gemütlich schlendert der Pensionär am Rapperswiler Seequai entlang. Es ist nach 18 Uhr, am 21. März 2013. Der heute 66-Jährige aus dem Aargau beobachtet Vögel, will anschliessend an die Premiere des Circus Knie. Vier Jugendliche kommen auf ihn zu. Einer fragt knapp: «Wotsch schwümme, Mann?» – und stösst Blättler im gleichen Atemzug grundlos über die Promenade ins rund acht Grad kalte Seewasser.

Am Kopf verletzt

«Erst jetzt wird mir bewusst, wie viele Schutzengel ich an dem Abend hatte», sagt der Rentner einige Tage nach der brutalen Attacke. Diese hätte für ihn böse enden können. «Es ist ein Wunder, dass ich keine ernsthafte Kopfverletzungen davontrug», sagte er damals dem «Blick».

Denn der Rentner hat Glück im Unglück: Er stürzt auf die grossen Ufersteine – verletzt sich an Kopf, Ellbogen und Knie, liegt mit den Beinen im Wasser. Trotz Prellungen und Schürfwunden schafft er es alleine, sich an Land zu ziehen.

Dank Hinweisen geschnappt

Die vier Jugendlichen sind längst weg, suchten lachend das Weite. Und sie wären beinahe straffrei davongekommen. Erst zwei Monate nach dem Vorfall – ein erstes Verfahren war bereits abgeschlossen – erwischt die Polizei den Haupttäter doch noch.

Dank anonymen Hinweisen kommt sie dem Täter auf die Schliche und nimmt ihn fest. Der junge Bosnier, der in der Region wohnt, gesteht die Tat sofort. Und betont, er sei alleine verantwortlich. Einen Grund, weshalb er den Mann in den See gestossen hatte, nannte er nicht. Laut Polizei behauptete der Jugendliche lediglich, er sei damals stark alkoholisiert gewesen.

Seit der Festnahme im Juni sitzt der Teenager nun hinter Gittern: zuerst in Untersuchungs-, jetzt in Sicherheitshaft. Am Dienstag steht der Prozess vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach an. Und obwohl der junge Mann nach Jugendstrafrecht beurteilt wird – er war zur Tatzeit erst 17jährig – droht ihm eine harte Strafe. Denn die Anklage lautet auf «versuchte schwere Körperverletzung» und «eventualiter Gefährdung des Lebens».

Bis zu vier Jahre Haft möglich

Normalerweise sei das höchste Strafmass für Jugendliche ein Jahr, sagt der zuständige Kreisrichter in Uznach. Doch: «Bei gewisser Schwere und Qualifikation der Tat ist eine Strafe von bis zu vier Jahren möglich.» Konkret ist entscheidend, ob die Tat vom Gericht als «besonders skrupellos» eingestuft wird – oder eben nicht.

Kriminelle Vergangenheit

Der Tathergang in Rapperswil sowie die kriminelle Vergangenheit des Angeklagten sprechen eher für Ersteres. Diebstahl, Einbruch, Drogendelikte: Der Bosnier war bereits in jungen Jahren mehrmals straffällig geworden. Er lebte seit Jahren in verschiedenen Jugendheimen, brach die Lehre als Metallmechaniker nach kurzer Zeit ab.

Ausserdem wurde der Täter bereits vor Jahresfrist vom Kreisgericht See-Gaster wegen Brandstiftung verurteilt. Er hatte mit anderen Teenagern ein Jugendheim in Trogen angezündet, in dem er selbst gelebt hatte. Die 11monatige Haftstrafe dafür hat er inzwischen abgesessen. Nun drohen dem «Seeschubser» weitere lange Monate im Strafvollzug.

Opfer hofft auf gerechte Strafe

Denn neben der brutalen Attacke in Rapperswil ist der Täter im jetzigen Prozess auch wegen Sachbeschädigung, Raub, Geldfälschung, Betrug, Diebstahl und Drogendelikten angeklagt.

Das Opfer vom Rapperswiler Seeufer ist froh, dass der Täter schliesslich geschnappt werden konnte. «Er wird seine gerechte Strafe bekommen», sagte er vor einem halben Jahr.

Ob er selbst zur Verhandlung erscheinen wird, ist unklar. Der ehemalige Journalist war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.